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Notverordnetes Notparlament

Brandenburgs Landtag beschließt umstrittene Änderung seiner Geschäftsordnung

In den Schulferien ruht in Brandenburg gewöhnlich auch der Parlamentsbetrieb. Doch in der Coronakrise ist das nun anders. Es soll am 15. April eine Sondersitzung des Landtags geben, obwohl da noch Osterferien sind. Es werde ja wohl niemand verreisen, vergewisserte sich Landtagsvizepräsidentin Barbara Richstein (CDU).

Möglich wäre es nun, dass lediglich 23 statt mindestens 45 der insgesamt 88 Abgeordneten in Potsdam zusammenkommen. In einer Notlage wäre das Parlament bereits in dieser sparsamen Besetzung beschlussfähig. Die rot-schwarz-grüne Koalition hat dies am Mittwoch ermöglicht, indem sie einen Paragrafen 61a in die Geschäftsordnung einfügte. Die Freien Wähler stimmten zu. AfD und Linke enthielten sich.

»Wer kann schon etwas dagegen haben, in Zeiten dieser Pandemie nach Wegen und Lösungen zu suchen, den Landtag und seine Ausschüsse sowohl bei Erkrankungen von Abgeordneten, als auch bei Quarantäne arbeits- und handlungsfähig zu halten«, meinte der Abgeordnete Thomas Domres (Linke). »Wir als Linke jedenfalls nicht.«

Doch bei den Details hegt seine Partei erhebliche Bedenken. Ihre Abgeordnete Andrea Johlige hatte die Vorbehalte auf sechs Seiten zusammengefasst und Lösungsvorschläge unterbreitet. Die Fraktion schaltete auch den Parlamentarischen Beratungsdienst ein, der Einwände erhob. Alles vergeblich! Lediglich einen Hinweis der Sozialisten griff die Koalition auf - sogar »dankbar«, wie der CDU-Abgeordnete Steeven Bretz sagte. Statt 22 Abgeordnete, wie ursprünglich vorgesehen, sollen es also 23 sein, weil sich so die Mehrheitsverhältnisse im Parlament so besser abbilden lassen. Ins Notparlament würden SPD und AfD je sechs Abgeordnete entsenden, CDU vier, Grüne und Linke je drei und Freien Wähler einen. Das ist aber das einzige Zugeständnis, das die Koalition machte.

Anstoß erregt zum Beispiel ein Passus in Paragraf 61a, wonach eine Notlage bei Pandemien, Naturkatastrophen und im Verteidigungsfall vorliegen könne. Dabei sei die Regelung doch bis 30. Juni befristet und nur zur Bewältigung der Coronakrise gedacht, erinnerte Johlige. Droht etwa ein Krieg? Das Wort »Verteidigungsfall« nährt den Verdacht, dass die Ausnahmeregelung dauerhaft in der Geschäftsordnung einfließen soll.

Nicht einverstanden sind Domres und Genossen damit, die Notlage durch das Landtagspräsidium feststellen zu lassen, ersatzweise auch nur durch Parlamentspräsidentin Ulrike Liedtke (SPD) und ihre Stellvertreter Barbara Richstein (CDU) und Andreas Galau (AfD). Die Linke und andere wären außen vor, ihre Rechte wären beschnitten. Nach Ansicht der Linksfraktion sollte und müsste das Plenum die Notlage feststellen. Als Kompromiss schlug Domres vergeblich vor, den Hauptausschuss entscheiden zu lassen. In dem gebe es immerhin Stellvertreter für erkrankte Abgeordnete, im Präsidium nicht.

»Die sauberste Lösung wäre eine Verfassungsänderung gewesen«, räumte CDU-Politiker Bretz ein. Aber die dafür notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit war nicht in Sicht. Da sah Bretz aber kein Problem. Voraussetzung für das Notparlament sei ja, dass alle Fraktionen sich unterwerfen und sämtliche Abgeordnete freiwillig mitspielen - das heißt, dass einige von ihnen nach Absprache fernbleiben, wozu sie niemand zwingen könne.

Die demokratischen Rechte bleiben gewährleistet, beteuerte der Abgeordnete Daniel Keller (SPD). Von SPD und CDU hatte Andrea Johlige gar nichts anderes erwartet. »Aber wie eine Partei wie die Grünen, die sich ja gern als Bürgerrechtspartei versteht, solche Einschränkungen, ohne dass man auch nur den leisesten Widerspruch hört, mitmachen kann, ist mir ein Rätsel.«

Um so eine sensible Änderung zu beschließen, müsste im Normalfall ein langer, abgestufter Prozess durchlaufen werden, gestand die Abgeordnete Marie Schäffer (Grüne), die nach eigenem Bekunden einige der genannten Sorgen teilt. Es sei kein »wünschenswerter Zustand für die Demokratie«, wenn nur ein kleiner Kreis von Abgeordneten entscheide. Jedoch: »Wir sind leider nicht in normalen Zeiten.« Nachdem kein Redner der Koalition etwas dazu sagte, fragte Andrea Johlige nach, warum denn nicht wenigstens der Vorschlag aufgegriffen wurde, den Hauptausschuss die Notlage feststellen zu lassen? Das hätte man in normalen Zeiten diskutieren müssen, gab Schäffer zu. Sie denke aber, das Präsidium werde verantwortungsvoll entscheiden.

Dabei gibt es mildere Mittel als ein Notparlament: Abgeordnete, die Abstand halten, indem sie sich in ihr Büro setzen und nur zu Abstimmungen in den Saal treten oder per Telefon zugeschaltet sind. Diese Möglichkeiten sollen erst noch geprüft werden.

Obwohl sich das wirklich nicht vergleichen lässt, werden unheilvolle Ahnungen wach. Als am 21. März 1933 in der Potsdamer Garnisonkirche der Reichstag eröffnet wurde, waren die Kommunisten verhaftet oder in die Illegalität untergetaucht. Es konnten auch schon nicht mehr alle Sozialdemokraten erscheinen. Auf die demokratischen Spielregeln muss peinlich genau geachtet werden. Der Untergang der Weimarer Republik wurde auch mit Notverordnungen ins Werk gesetzt.

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