Protest mit 20 Teilnehmern wird erlaubt
Mit 20 Teilnehmern sollen Demonstrationen in Brandenburg unter freiem Himmel unter Umständen wieder zugelassen werden, ebenso Taufen, Trauerfeiern und die Sterbebegleitung im Familienkreis mit bis zu 20 Personen sowie vergleichbare Zeremonien in anderen als den christlichen Religionen. Das gehört zu den vorsichtigen Lockerungen der Bestimmungen zur Eindämmung des Coronavirus in Brandenburg. Sie gelten ab dem 22. April.
Das rot-schwarz-grüne Kabinett hat am Freitag in einer Telefonkonferenz beschlossen, die Kontaktbeschränkungen beizubehalten, aber einige Dinge doch wieder zu erlauben. So dürfen ab 22. April Autohäuser, Fahrradläden und Buchhandlungen, Museen und Galerien öffnen, außerdem bis zu 800 Quadratmeter große Geschäfte. Bei Einkaufszentren ist die Größe der einzelnen Shops maßgeblich. Gaststätten dürfen aber weiterhin nur Speisen außer Haus verkaufen. Auf Wiesen darf man sich wieder legen, auf Parkbänke setzen, doch die Benutzung der Spielplätze bleibt verboten.
2378 bestätigte Coronafälle gab es mit Stand vom Sonntag im Bundesland, wobei zirka 1220 inzwischen Genesene mitgezählt sind. 186 Patienten waren in stationärer Behandlung, nur 21 mussten intensivmedizinisch beatmet werden. Dabei ist die Zahl der Beatmungsplätze in Brandenburgs Kliniken seit März von 531 auf 837 ausgebaut worden, erklärte Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne). Von schlimmen Verhältnissen wie in Wuhan, der Lombardei oder New York sei man damit weit entfernt und niemals auch nur im Entferntesten an die Kapazitätsgrenzen gestoßen. Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) sprach von erfreulichen Nachrichten. Sie seien Ergebnis des disziplinierten Abstandhaltens. Doch sei man »nicht am Ende der Epidemie«, sondern »mittendrin«. Einen Mundschutz zu tragen, sei dringend zu empfehlen. Wie in Berlin sollen ab 27. April die 10. Klassen wieder die Schule besuchen, ab 4. Mai die 6., 9. und 11. Klassen.
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