Selbstmordgefahr

Nach Wohnungskündigung

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  • Lesedauer: 1 Min.

Ein Mieter wurde durch rechtskräftiges Urteil vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten zur Wohnungsräumung verurteilt. Ärzte befürchteten jedoch, er könnte aufgrund einer psychiatrischen Erkrankung Selbstmord begehen. Das Landgericht Berlin beließ es trotzdem bei der angeordneten Räumung: Seiner Ansicht nach belegten die ärztlichen Atteste und Stellungnahmen des Sozialpsychiatrischen Dienstes eine akute Suizidgefahr nicht.

Auf die Beschwerde des Mieters hin hob das Kammergericht in Berlin (Az. 1 W 1818/95) diesen Beschluss auf. Das Landgericht wäre verpflichtet gewesen, sich »sicheren Aufschluss über die Art der Erkrankung« zu verschaffen und die möglichen Folgen bei einer Zwangsräumung gründlich zu erwägen. Falls nötig, hätte das Gericht weitere ärztliche Gutachten einholen müssen.

Diese Pflicht folge aus dem Grundrecht auf »Leben und körperliche Unversehrtheit«. Würde der Mieter dadurch in den Selbstmord getrieben, verletzte die Zwangsräumung dieses Grundrecht. Das Landgericht müsse daher noch einmal entscheiden. OnlineUrteile.de

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