Jahresabo zum Wucherpreis

Warnung vor unwirksamer Verlängerungsklausel

  • OnlineUrteile.de
  • Lesedauer: 2 Min.

Einmal pro Woche verlegt sie ihren Börsenbrief zum Börsenhandel mit Rohstoffen. Anfang 2019 bot die Firma auf ihrer Internetseite ein Testabonnement zum Kennenlernen an, und zwar mit drei Monaten Laufzeit zum Preis von 9,99 Euro. Dieses »limitierte Angebot für neue Leser« ende heute um 23.59 Uhr, hieß es da.

Ein Münchner Interessent bestellte am 16. Januar das Testabonnement. Die Börsenbrieffirma bestätigte den Abschluss per E-Mail, der Neukunde zahlte die 9,99 Euro. Da er jedoch nie einen Börsenbrief erhielt - so der Münchner später vor Gericht -, dachte er nicht mehr an die Kündigungsfrist.

Doch nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma verlängerte sich das Abonnement um ein Jahr, wenn es nicht sechs Wochen vor Ablauf des Vierteljahres gekündigt wurde. Mitte März 2019 stellte die Firma dem Münchner den Preis für ein Jahresabonnement (1298 Euro) für den Zeitraum vom 17. April 2019 bis 17. April 2020 in Rechnung. Sofort widerrief der »Kunde wider Willen« den angeblichen Vertragsschluss.

Darauf ließ sich die Firma nicht ein: Man interpretiere sein Schreiben als Kündigung zum 17. April 2020, teilte sie mit, und klagte auf Zahlung von 1298 Euro.

Darauf habe die Herausgeberin keinen Anspruch, entschied das Amtsgericht München mit Urteil vom 24. Oktober 2019 (Az. 261 C 11659/19). Denn die Verlängerungsklausel in ihrem Vertragsformular sei für den Vertragspartner überraschend und deshalb unwirksam. An sich seien solche Regelungen zwar üblich: Die Vertragslaufzeit verlängere sich automatisch, wenn nicht fristgemäß gekündigt werde. Kunden müssten aber nicht damit rechnen, dass sich das Probeaboautomatisch um die vierfache Zeit verlängere und das zum dreißig Mal höheren Preis!

So wie die Internetseite der Firma gestaltet ist, dränge sich der Eindruck auf, dass sie es darauf anlege, Interessenten unter Zeitdruck zu setzen. Potenzielle Kunden würden mit einem günstigen Testabonnement für kurzen Zeitraum »geködert«, um dann wegen der ausbleibenden Kündigung den Preis drastisch steigern zu können. Allerdings finde sich in den AGB nirgends ein Hinweis darauf, dass dann nicht mehr der Preis für das Testabonnement gelte. OnlineUrteile.de

#ndbleibt – Aktiv werden und Aktionspaket bestellen
Egal ob Kneipen, Cafés, Festivals oder andere Versammlungsorte – wir wollen sichtbarer werden und alle erreichen, denen unabhängiger Journalismus mit Haltung wichtig ist. Wir haben ein Aktionspaket mit Stickern, Flyern, Plakaten und Buttons zusammengestellt, mit dem du losziehen kannst um selbst für deine Zeitung aktiv zu werden und sie zu unterstützen.
Zum Aktionspaket

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal