Nach 26 Jahren ohne Fahrpraxis neue Führerscheinprüfung nötig
Urteil
Wie das Verwaltungsgericht in Trier am 3. April 2020 mitteilte, hatte ein Mann den Landkreis Bernkastel-Wittlich verklagt, weil dieser ihm keine neue Fahrerlaubnis erteilen wollte. Der Mann hatte seinen Führerschein 1993 nach einer Trunkenheitsfahrt abgeben müssen und zwei Mal Neuerteilung beantragt.
Der Landkreis wiederum erteilte dem Mann laut Urteil bereits 2018 eine Absage, weil er zwischen 2005 und 2007 erheblichen Drogen- und Alkoholmissbrauch betrieben haben soll. Der Mann erhielt 2008 eine mehrjährige Freiheitsstrafe und wurde zum Aufenthalt in einer Entzugsklinik verurteilt. Der behandelnde Psychiater attestierte dem Mann später, dass er »seit mindestens 2015 absolut stabil« und seine Fahrerlaubnis »in keinster Weise beeinträchtigt« sei. Doch dieses Attest entsprach nicht den Anforderungen einer medizinisch-psychologische Untersuchung. Dagegen klagte er vor dem Verwaltungsgericht Trier, das die Klage abwies.
Im Verfahren stellte sich heraus, dass der Mann wegen seiner fehlenden Fahrpraxis nach 26 Jahren ohne Führerschein ohnehin eine neue Fahrprüfung hätte ablegen müssen. dpa/nd
Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln
Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.