Nach 26 Jahren ohne Fahrpraxis neue Führerscheinprüfung nötig

Urteil

  • Lesedauer: 1 Min.

Wie das Verwaltungsgericht in Trier am 3. April 2020 mitteilte, hatte ein Mann den Landkreis Bernkastel-Wittlich verklagt, weil dieser ihm keine neue Fahrerlaubnis erteilen wollte. Der Mann hatte seinen Führerschein 1993 nach einer Trunkenheitsfahrt abgeben müssen und zwei Mal Neuerteilung beantragt.

Der Landkreis wiederum erteilte dem Mann laut Urteil bereits 2018 eine Absage, weil er zwischen 2005 und 2007 erheblichen Drogen- und Alkoholmissbrauch betrieben haben soll. Der Mann erhielt 2008 eine mehrjährige Freiheitsstrafe und wurde zum Aufenthalt in einer Entzugsklinik verurteilt. Der behandelnde Psychiater attestierte dem Mann später, dass er »seit mindestens 2015 absolut stabil« und seine Fahrerlaubnis »in keinster Weise beeinträchtigt« sei. Doch dieses Attest entsprach nicht den Anforderungen einer medizinisch-psychologische Untersuchung. Dagegen klagte er vor dem Verwaltungsgericht Trier, das die Klage abwies.

Im Verfahren stellte sich heraus, dass der Mann wegen seiner fehlenden Fahrpraxis nach 26 Jahren ohne Führerschein ohnehin eine neue Fahrprüfung hätte ablegen müssen. dpa/nd

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