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  • Präsidentschaftswahlen in Polen

Diese Wahl wird ungültig

Die Präsidentschaftswahlen in Polen sollen am kommenden Sonntag stattfinden - gewählt wird aber gar nicht

  • Stephan Fischer
  • Lesedauer: 3 Min.

Seit rund einem Vierteljahr kennt die gesamte Welt kaum ein anderes Thema als die Corona-Pandemie. Das ist in Polen nicht anders und war hierzulande auch durch die kilometerlangen Staus an der Grenze nach deren Schließung durch das östliche Nachbarland deutlich sichtbar. Im globalen Schatten der Pandemie hat sich allerdings im politischen Warschau in den vergangenen Wochen der Streit um die ursprünglich am 10. Mai geplanten Präsidentenwahlen zugespitzt. Das Zwischenergebnis stellt der rechtsnationalen Regierungspartei kein gutes Zeugnis aus - und auch um die demokratischen Abläufe ist es nicht gut bestellt.

An diesem Donnerstag hat die erste Kammer des polnischen Parlaments, der Sejm, nun endgültig für eine Änderung des polnischen Wahlrechts gestimmt. Die PiS hatte lange darauf gedrängt, die Präsidentschaftswahlen am 10. Mai wegen der Corona-Pandemie als reine Briefwahl abzuhalten. Das »Briefumschlag-Gesetz« hat sie mit der Abstimmung am Donnerstag jetzt bekommen - allerdings um den Preis, dass der von PiS-Parteichef Jarosław Kaczyński bis zuletzt avisierte Wahltermin am 10. Mai fällt. Wann der Urnengang per Post nun wirklich stattfindet, irgendwann in diesem Sommer oder gar im Herbst, ist derzeit völlig unklar. Der Pakt, den Kaczyński am Mittwochabend mit dem im Streit um die Wahl Anfang April zurückgetretenen Vize-Ministerpräsidenten Jarosław Gowin schloss, sieht die Verlegung vor; dafür stimmten Gowin und eine Gruppe von vorher abtrünnigen PiS-Abgeordneten am Donnerstag für den Entwurf. Manch Beobachter urteilt nun schon, Gowin habe den starrsinnigen Kaczyński de facto vor sich selbst und einem vollständigen Fiasko am 10. Mai gerettet. Denn diese Wahl ist zwar terminiert und drei Tage vorher laut Verfassung auch nicht mehr zu verschieben - mit einem juristischen Winkelzug wollen Gowin, Kaczyński und die PiS trotzdem um sie herumkommen. Die Wahl soll de facto einfach nicht stattfinden, keine Briefe werden eingesammelt. Das Oberste Gericht, das über die Rechtmäßigkeit von Wahlen letztlich urteilt, kann diese »Nicht«-Wahlen nach dem 10. Mai dann auch für ungültig erklären, denn das, was da stattfindet (ober eben nicht) entspricht ja keinesfalls den gesetzlichen Vorgaben einer rechtmäßigen Wahl. Dies wiederum macht dann den Weg frei für die Parlamentspräsidentin, einen neuen Wahltermin festzulegen. Gowin hatte ursprünglich die Idee eingebracht, die Amtszeit von Präsident Andrzej Duda um zwei Jahre zu verlängern, eventuell mit der Zusicherung Dudas, dann in zwei Jahren nicht mehr anzutreten.

Sowohl bei der Regierung als auch bei der parlamentarischen Opposition in Warschau ist erst einmal eine gewisse Erleichterung zu spüren. Jan Grabiec, Sprecher des größten Oppositionsbündnisses, der liberal-konservativen Bürgerkoalition (KO), äußerte am Donnerstag laut Nachrichtenagentur PAP: »Das ist eine gute Nachricht, dass die Wahl nicht am 10. Mai und wahrscheinlich gar nicht im Mai stattfinden wird.« Die KO war strikt gegen eine Wahl am 10. Mai, die Kandidatin der KO, Malgorzata Kidawa-Blonska, hatte bereits dazu aufgerufen, die Wahlen zu boykottieren und angekündigt, nicht antreten zu wollen. Das gelte auch für jeden späteren Termin, sofern die Wahl wie jetzt beschlossen, als reine Briefwahl stattfindet.

Władysław Kosiniak-Kamysz, Chef und Präsidentschaftskandidat der Bauernpartei PSL und früherer Arbeitsminister unter der liberal-konservativen Regierung Tusk, gesteht der PiS zu, ihren Fehler eingesehen zu haben: »Die Regierung war nicht in der Lage, (die Wahl) abzuhalten, und muss sich dafür bei den Polen entschuldigen.« Wesentlich kritischer äußerte sich der linksliberale Präsidentschaftskandidat Robert Biedroń: »Nicht das Verfassungsgericht, nicht die parlamentarische Mehrheit, nicht die Wahlkommission entscheiden, sondern nur Kaczyński.« Dies zeige den »gesellschaftlichen Missstand« in Polen.

Die bereits gedruckten Wahlunterlagen, für die es bis zum am Donnerstag beschlossenen Gesetz nicht einmal eine gesetzliche Grundlage gab, können jetzt eingestampft werden. mit Agenturen

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