Versicherungen gehören auf den Prüfstand

Corona-Krise

  • Hermannus Pfeiffer
  • Lesedauer: 4 Min.

Versicherungsverträge decken Pandemien im Normalfall nicht ab. Im Gegenteil: Pandemien gefährden sogar den Versicherungsschutz. Wer plötzlich mit Kurzarbeitergeld auskommen muss, das grundsätzlich lediglich 60 Prozent des pauschalierten Netto-Entgelts beträgt, überlegt bald, an welcher Stelle er Geld einsparen kann.

Finanzielle Decke wird zu kurz

Erst recht gilt dies für Menschen, die durch »Corona« von heute auf morgen arbeitslos geworden sind. Aber auch Millionen von Beschäftigten mit höheren Einkommen, Soloselbstständige oder Handwerker ächzen unter den finanziellen Belastungen, die durch die Bekämpfung der Corona-Pandemie entstehen. Zu kurz ist die finanzielle Decke auch für aber Tausende Häuslebauer in Deutschland. Für alle diese Betroffenen liegt es nahe, die Ausgaben an Stellen zu kürzen, die zunächst nicht wehtun und dazu gehören Versicherungsverträge. Aber das kann ihnen auf Dauer teuer zu stehen kommen.

Sorgen auf der »Gegenseite«

Die Gegenseite, Versicherer und Vermittler, müssen ihrerseits angesichts der Corona-Krise um ihren Bestand bangen. »Denn vor allem Kunden, die beispielsweise in Kurzarbeit sind oder ihren Job schon verloren haben, suchen gerade händeringend nach Möglichkeiten, Geld einzusparen«, heißt es in einem internen Branchenreport. Die Branche fürchtet eine Kündigungswelle. »Das wäre ohne Zweifel ein fataler Fehler - insbesondere, wenn es um Vorsorge geht.«

Eine Kündigung muss allerdings nicht in jedem Fall wirklich sein. In den meisten Verträgen sind sogar Regeln für Notlagen eingebaut. Diese erlauben beispielsweise, die »Dynamik« des Vertrages bei Zahlungsschwierigkeiten des Kunden auszusetzen. Möglich sind etwa auch Teilauszahlungen bei Altersvorsorgeverträgen. Zudem haben viele Versicherer und Makler Stornosonderlösungen gestrickt. Diese sollen dabei helfen, dass Kunden ihre Verträge eben nicht kündigen. So können Verbraucher Verträge zeitweise »beitragsfrei« stellen, um über die Corona-Krise zu kommen.

Digitaler Helfer

Die genauen Regelungen sind von Versicherer zu Versicherer und von Tarif zu Tarif unterschiedlich. Der Maklerdienstleister Franke und Bornberg aus Hannover hat passend dazu einen digitalen Helfer gebastelt. »Unser Vorsorgeretter unterstützt Vermittler und Versicherer digital, schlank und effektiv. Darüber hinaus sichert er den Bestand und schützt vor Provisionsstorno.« Dieses Helferlein ist selbstverständlich nur für Branchenprofis zugänglich. Wer kurz einen Blick hinter die Kulissen werfen will, sei auf ein Werbevideo hingewiesen: https://youtu.be/BAcrze3APLg.

Warum Altersvorsorge jetzt nicht gekündigt werden sollte

Gerade bei der privaten Altersvorsorge sollte der Blick weit über die Corona-Krise hinaus schweifen. Daher sollten Sie alte hochverzinste Tarife nicht kündigen. Gerade in Zeiten der Krise ist die höhere Überschussbeteiligung kostbar. Gleiches gilt für Fondsgebundene Versicherungen: Reale Verluste gibt es erst dann, wenn man sie realisiert! Daher sollten Sie bei akutem Geldbedarf eher zu einem Darlehen greifen.

Berufsunfähigkeitsversicherung und Arbeitskraftsicherung sollten sie ebenfalls beibehalten. Wegen der hohen Wahrscheinlichkeit, im Laufe des Lebens vorübergehend oder dauerhaft berufsunfähig zu werden, raten Verbraucherschützer zu einem Abschluss. Wer jetzt kündigt, hat keine Gewissheit, je wieder einen neuen Vertrag zu bekommen. Denn ein Neuabschluss bringt eine neuerliche Gesundheitsprüfung mit sich.

Eine sogenannte Infektionsklausel greift dagegen in den meisten Fällen nur, wenn ein »Berufsverbot« sechs Monate Bestand hat oder voraussichtlich sechs Monate bestehen wird. Die Infektionsklausel wird daher im Corona-Falle (hoffentlich) nicht greifen. Menschen werden zwar nach dem Infektionsschutzgesetz unter Quarantäne gestellt, gelten aber nach wenigen Wochen wieder als geheilt. Grundsätzlich begründet die »Infektionsklausel« einen Leistungsanspruch gegen einen Berufsunfähigkeitsversicherer für den Fall eines beruflichen Tätigkeitsverbots wegen einer Infektion nach dem Infektionsschutzgesetz.

Die Schadensversicherungen

Der wichtigste Vertrag ist die Privathaftpflicht. Unerlässlich ist auch eine Hausratversicherung. Sie bietet Schutz für das Inventar eines Privathaushaltes. Für Hauseigentümer ist eine Wohngebäudeversicherung zweckmäßig. Bei all diesen Policen genügt jedoch die meist günstige Grundsicherung. Möglich ist in vielen Verträgen auch ein höherer Selbstbehalt. Dadurch sinkt die Prämie, die an den Versicherer gezahlt wird. Die Prämie wird auch geringer, wenn Sie die versicherte Summe verkleinern.

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