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Streit um Grenzöffnung in der Union
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht kippt Quarantänepflicht für Einreisende
Derzeit müssen Personen, die nach Deutschland einreisen – Berufspendler ausgenommen – zwei Wochen in Quarantäne. Das soll sich schnellstens ändern. Dies jedenfalls fordert der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) und sieht sich darin bestärkt durch seine Amtskollegen Malu Dreyer (SPD) aus Rheinland-Pfalz und Tobias Hans (CDU) aus dem Saarland.
Falls kein Bund-Länder-Konsens in der Quarantäne-Lockerungsfrage erzielt werde, könne Nordrhein-Westfalen seine Corona-Einreiseverordnung am 30. Mai auslaufen lassen, sagte der Münsteraner Rechtsprofessor Janbernd Oebbecke. Das betreffe aber nur die Quarantäne, nicht die von Innenminister Horst Seehofer (CSU) zu entscheidende Frage der Kontrollen an deutschen Außengrenzen, unterstrich der Professor.
Schützenhilfe bekommt Laschet vom Vizechef der FDP-Bundestagsfraktion Alexander Graf Lambsdorff, der dazu sagte: »Grenzen und Infektionen haben miteinander gar nichts zu tun.« Gegenwind wehte Laschet von seinem Parteikollegen und Mitbewerber um den Posten des CDU-Chefs, Norbert Röttgen, entgegen. Der kritisierte in der »Passauer Neuen Presse« eine zu große Sorglosigkeit in Deutschland durch »die verfrühten Lockerungen«. Er sehe »keinen Grund, dass wir uns mehr Freizügigkeit erlauben können«.
In der Unionsfraktion war in den vergangenen Tagen der Druck zu einer Wiederöffnung der Grenzen zu den Nachbarländern gewachsen. Fraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) hat sich dabei für eine europäische Lösung ausgesprochen. »Es bringt ja nichts, wenn wir auf der einen Seite sagen, wir sind da jetzt mal ganz locker. Und auf der anderen Seite, in die andere Richtung, wird zugemacht.« Man müsse gemeinsame Gespräche mit Nachbarländern wie Frankreich, der Schweiz und gegebenenfalls mit Österreich führen.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und der französische Präsident Emmanuel Macron hatten einem Medienbericht zufolge am Montagabend bereits über Lockerungen im deutsch-französischen Grenzverkehr gesprochen. Sie streben eine Lösung an, die für die Bürger beider Länder gleichermaßen gilt, hieß es.
In Niedersachsen wurde unterdessen die für das Bundesland geltende generelle Quarantänepflicht für Einreisende aus dem Ausland gekippt. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg gab in einem Eilverfahren dem Besitzer eines Ferienhauses in Schweden statt. Die weltweiten Corona-Fallzahlen ließen nicht zu, Einreisende pauschal als krankheits- oder ansteckungsverdächtig anzusehen. Der Beschluss sei unanfechtbar, hieß es. Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) dagegen betonte, die Regierung in München sehe keine aktuelle Notwendigkeit, die für den Freistaat geltende analoge Regelung zu kippen.
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