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Corona-Pandemie: Hilft Reiserücktrittsversicherung?

  • Lesedauer: 1 Min.

Mit der weltweiten Reisewarnung wegen des Coronavirus konnten Pauschalreisen bis Ende April storniert werden. Doch was ist mit Reisen, die erst später stattfinden und bei denen die Gründe die Angst vor Ansteckung oder eine Reisewarnungen sind?

Die Reiserücktrittsversicherung greift hier nicht. Sie berechtigt nur dann zum Rücktritt, wenn man selbst als Versicherungsnehmer oder die sogenannten »Risikopersonen« unerwartet krank oder durch bestimmte Ereignisse verhindert sind und nicht reisen können. Mit Risikopersonen sind die Angehörigen der versicherten Person sowie diejenigen, die gemeinsam mit der versicherten Person eine Reise gebucht haben und deren Angehörige gemeint.

Versicherte Rücktrittsgründe können weiterhin sein: der Tod von Verwandten, unvorhersehbare Komplikationen bei einer Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit der versicherten Person, erhebliche Schäden am Eigentum der versicherten Person durch Feuer oder der Arbeitsplatzverlust.

Falls Sie selbst an Corona erkrankt sind und von einer Reise zurücktreten oder diese abbrechen müssen, wird eine Erstattung schwierig sein, weil die WHO »Corona« inzwischen offiziell als Pandemie einstuft hat. Viele Versicherungsbedingungen sehen vor, dass »Schäden, Erkrankungen und Tod infolge von Pandemien« nicht versichert sind. vzsa/nd

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