Die traditionelle Rolle in der Ehe wird belohnt

Rund um die Witwenrente

  • Jana-Sophie Brüntjen, epd
  • Lesedauer: 3 Min.

Als 1911 mit der Reichversicherungsordnung die Hinterbliebenenversorgung für Witwen und Waisen eingeführt wurde, sah die Welt noch anders aus: Der Mann war Haupternährer, Frauen gingen meist nur bis zur Heirat einem Beruf nach. Gingen sie arbeiten, verdienten sie einen Bruchteil der männlichen Kollegen. Der Tod des Familienoberhaupts bedeutete für Frauen und ihre Kinder ohne gesetzliche Überlebenssicherung oftmals den Ruin.

Auch heute leben Frauen meist länger als ihr Partner und beziehen dann einen Teil seiner Rente. Ende 2018 erhielten nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung 4,6 Millionen Frauen eine Hinterbliebenenrente - und nur 690 000 Männer.

Eigene Alterseinkünfte werden angerechnet

Hermann Buslei, Volkswirt am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin, erklärt das so: Zum einen würden Frauen ihre Männer häufig überleben. Zum anderen hätten Männer in der Regel ein höheres Einkommen und somit keinen Anspruch auf eine Witwerrente.

Das eigene Einkommen spielt bei der Höhe der Hinterbliebenenrente für Ehe- und Lebenspartner eine entscheidende Rolle: Von dem Nettoeinkommen des Hinterbliebenen wird ein Freibetrag abgezogen. Von diesem Differenzbetrag werden 40 Prozent an die Witwen- bzw. Witwerrente angerechnet. Das hat zur Folge: Je weniger eigenes Arbeitseinkommen der verwitwete Partner hat, desto mehr Geld steht ihm zu - und umgekehrt.

Eva Welskop-Deffaa, Vorstand Sozial- und Fachpolitik des Deutschen Caritasverbandes, sieht die Witwenrente mit überholten Vorstellungen familiärer Arbeitsteilung verbunden. »Die in verschiedenen Reformen der Hinterbliebenenrenten verschärfte Anrechnung eigener Alterseinkünfte bestraft inzwischen regelrecht partnerschaftliche Aufgabenverteilung der Eheleute im Erwerbs- und Familienlebensverlauf«, sagt sie.

Zwar würde kaum eine Frau ihre Erwerbstätigkeit danach ausrichten, wie viel Witwenrente sie einmal bekommt, sagt Welskop-Deffaa. In partnerschaftlichen Ehen sei es aber so, dass die Eheleute gemeinsam wirtschaften und sich die Verantwortung für die Familie teilen. Ein vom Ehemann abgeleiteter Rentenanspruch für die Frau sei daher nicht mehr zeitgemäß.

Rentensplitting statt Witwenrente

Ähnlich kritisch wird die Witwenrente im Zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung bewertet: Sie bilde die Lebensleistung von Frauen nicht ab und schränke zudem Handlungsoptionen ein, da sie zum Beispiel bei erneuter Heirat entfalle. Ziel müsse sein, abgeleitete Formen der Alterssicherung zugunsten eigenständiger Formen umzugestalten.

Seit 2002 haben Ehepaare die Möglichkeit, ein sogenanntes Rentensplitting anstatt einer Witwen- oder Witwerrente zu wählen. Die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften werden dann - ähnlich wie beim Versorgungsausgleich im Fall einer Scheidung - partnerschaftlich aufgeteilt. Doch diese Option reicht weder den Verfassern des Gleichstellungsberichts noch dem Caritas-Vorstand Welskop-Deffaa. Stattdessen empfehlen sie ein permanentes Anwartschaftssplitting. Bei diesem würden die von den Partnern erworbenen Rentenanwartschaften schon während der Erwerbsphase gleichmäßig verteilt.

Zwar würde in diesem Fall der überlebende Partner im Einzelfall weniger Versicherungsleistung erhalten als bei der aktuellen Regelung. Aber »die Ehepartner erwerben gemeinsam geteilte und damit eigene dauerhafte Ansprüche«, betont Welskop-Deffaa. So könne das Modell ein Anreiz sein, familienbedingte Erwerbsreduzierungen gleichmäßig zwischen Männern und Frauen aufzuteilen.

DIW-Forscher Buslei hält eine komplette Abkehr von der Witwenrente für »verfrüht«. Zwar verliere sie zunehmend an Relevanz: Im Jahr 2000 habe ihr Anteil an den Ausgaben der Deutschen Rentenversicherung noch bei etwa 19 Prozent gelegen, aktuell seien es rund 15 Prozent. Trotzdem seien viele Witwen von der Rente abhängig.

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