Mietendeckel verteidigen!

Nicolas Šustr über den Berliner Mietendeckel

  • Nicolas Šustr
  • Lesedauer: 1 Min.

Für den Berliner Mieterverein ist die Sache eindeutig: Über den Obergrenzen des Mietendeckels liegende Schattenmieten sind »weder gemäß Mietendeckel zulässig, noch dürfen solche Vertragsklauseln vereinbart werden«. Sogar von Schattenmieterhöhungsverlangen war schon zu hören. Auch der Erfinder des Mietendeckels, Peter Weber, legte auf Twitter dar, dass er dieses Vorgehen für nicht legal hält. Dementsprechend kann es durchaus sein, dass so manches Bezirksamt bei Kenntnis solcher Verträge und Klauseln Bußgelder verhängt.

Ob diese Bußgelder rechtskräftig werden, ist allerdings fraglich. Wenn der betroffene Vermieter Widerspruch einlegt, dann ist dafür die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen zuständig. In deren Apparat arbeiten weiterhin veritable Gegner des rot-rot-grünen Projekts. Mit einem entsprechenden Gutachten wurde dort 2019 sogar der Versuch unternommen, das Gesetzesvorhaben noch vor Beginn auszubremsen. Da verwundert es nicht, wenn die Verwaltung offiziell erklärt, Schattenmieten seien »wohl zulässig«. Bis das Bundesverfassungsgericht über die Normenkontrollverfahren entscheiden wird, können gut und gerne zweieinhalb Jahre vergehen. Wenn die Senatsverwaltung bei ihrer Rechtsmeinung bleibt, wird das ein Freibrief für Vermieter sein, das Gesetz zu ignorieren. Das darf Senatorin Katrin Lompscher (Linke) nicht zulassen.

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