Vorzeitig beendet oder abgesagt - neu beantragen
Reha in Corona-Virus-Zeiten
Die Corona-Pandemie stellt auch die bundesweit über 1000 Reha-Kliniken vor neue Herausforderungen. Um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, wurde empfohlen, Neuaufnahmen zur stationären und ambulanten medizinischen Rehabilitation in allen Reha-Kliniken solange auszusetzen, wie die von der Bundesregierung ausgesprochenen Beschränkungen sozialer Kontakte gelten. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland hin.
Darüber hinaus mussten viele Reha-Leistungen aufgrund behördlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vorzeitig beendet werden. Rehabilitanden konnten auf eigenen Wunsch eine bereits begonnene Reha-Leistung abbrechen.
In beiden Fällen bietet die Rentenversicherung an, die Rehabilitation zu einem späteren Zeitpunkt vereinfacht neu zu beantragen. Hierfür hat die Deutsche Rentenversicherung das Formular G0101 entwickelt. Es handelt sich um einen Kurzantrag, der bundesweit verwendet werden kann. Er kann auch benutzt werden, wenn eine Kinder- und Jugend-Rehabilitation abgebrochen werden musste und die Klinik eine erneute Leistung für die betroffenen Kinder und Jugendlichen befürwortet.
Weitere Informationen und das Formular G0101 gibt es online unter www.deutsche-rentenversicherung.de unter dem Menüpunkt Corona in den FAQ Reha und Corona. Der direkte Link zum Formular lautet: www.deutsche-rentenversicherung.de/G0101. DRV/nd
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