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Modernisierungsschub in Pandemiezeiten

Die öffentlichen Gesundheitsdienste sollen mit vier Milliarden Euro aus dem Konjunkturpaket gestärkt werden

  • Ulrike Henning
  • Lesedauer: 4 Min.

Angesichts der 130 Milliarden Euro, die im Konjunkturpaket zum größten Teil für die Wirtschaft bereitgestellt werden, erscheinen die knapp 10 Milliarden für das Gesundheitswesen überschaubar. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass schon zu Beginn der Corona-Pandemie etliche Gesetze verabschiedet wurden, die zusätzliche Kosten für den Sektor auffangen sollten, darunter das Krankenhausentlastungsgesetz.

Der größte Posten mit vier Milliarden Euro ist im Konjunkturpaket, Bereich Gesundheit, für die Stärkung der öffentlichen Gesundheitsdienste (ÖGD) vorgesehen. Eigentlich ist deren Finanzierung Ländersache. In der Vergangenheit wurden diese Dienste eher vernachlässigt, was sich in Überalterung des medizinischen Personals und Unterbesetzung zeigte. Die im Vergleich zu anderen Bereichen geringere Bezahlung der Ärzte hatte zu dieser Situation beigetragen. Nun strebt die Koalition die Definition eines Mustergesundheitsamtes an - inklusive Personalausstattung. Fünf Jahre lang will der Bund zusätzliche Stellen finanzieren.

In der Coronakrise war Personal aus anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes vorübergehend in die Ämter versetzt worden, etwa um bei der Kontaktverfolgung von Infizierten und Erkrankten behilflich zu sein. Ein Betrag von 50 Millionen Euro war schon zuvor für die Aufrüstung der Soft- und Hardware der Ämter beschlossen worden, um die Kommunikation mit dem Robert-Koch-Institut und den Laboren zu verbessern.

Im Konjunkturpaket ist zudem ein »Zukunftsprogramm Krankenhäuser« ausgewiesen. Die hier veranschlagten drei Milliarden gehen in den schon bestehenden Strukturfonds, der bessere regionale Klinikstrukturen zum Ziel hat - einschließlich der Schließung kleinerer Krankenhäuser. Der zusätzliche Betrag soll Investitionen in diverse technische Bereiche anschieben. Dazu zählen die digitale Infrastruktur, Telemedizin, Robotik, Hightechmedizin, Dokumentation und der Schutz vor Cyberkriminalität. Insgesamt soll zudem die Notfallversorgung gestärkt werden.

Eine weitere Milliarde Euro will die Koalition in eine inländische Produktion von Arzneimitteln, Impfstoffen und Schutzausrüstung investieren. So gibt es etwa im nächsten Jahr Anreize zur Produktion von sieben Milliarden Masken. Damit soll mehr Unabhängigkeit von ausländischen Lieferanten hergestellt werden. Vor allem Grundstoffe kommen aktuell meist aus China und Indien. Ebenfalls eine Milliarde Euro soll in eine »nationale Reserve« fließen, die dezentral in medizinischen Einrichtungen und beim Katastrophenschutz der Länder eingelagert wird.

750 Millionen Euro stellt die Koalition für die Produktion von Impfstoffen gegen das neuartige Coronavirus bereit. Mit dem Aufbau neuer Fertigungskapazitäten soll in Zukunft besser auf weitere, veränderte Erreger reagiert werden können.

Die Reaktionen der Akteure im Gesundheitswesen auf das Milliardenpaket fallen sehr unterschiedlich aus. Die Verbände der Pharmahersteller begrüßen den Ansatz von mehr Inlandsproduktion grundsätzlich, fassen aber mit der Forderung nach, die Rahmenbedingungen dafür noch zu verbessern. Dabei gehe es nicht um eine deutsche Autarkie, wie etwa Bork Bretthauer vom Verband Pro Generika sagte, sondern darum, Zulieferungen künftig aus mehr Staaten als bisher zu sichern. Die Branche erwartet, dass die Bundesregierung das Thema auf die Agenda der im Juli beginnenden deutschen EU-Ratspräsidentschaft setzt.

Zu kurz gekommen sehen sich unter anderem die 35 Universitätskliniken, die nur sehr begrenzt aus dem Strukturfonds für Krankenhäuser gefördert werden können. Nicht genannt wird im Abschnitt zum Gesundheitssektor auch die Pflege - bisherigen Solidaritätsbekundungen zum Trotz. Der pflegerische Mittelstand - vor allem ambulante Pflegedienste und kleinere Einrichtungen - muss sehen, wie die zusätzlichen Kosten in der Coronakrise refinanziert werden können. Die wirtschaftliche Existenz der Pflegebetriebe wird bereits durch den Rettungsschirm im Rahmen des Krankenhausentlastungsgesetzes von Ende März gesichert. In den Genuss der Förderung von E-Mobilität sollen laut Konjunkturpaket nur gemeinnützige, nicht aber private Träger kommen.

Ohne Zuwendungen aus dem Paket bleibt die ambulante medizinische Versorgung. Das ist aus Sicht von einigen Berufspolitikern nicht zu rechtfertigen, wurden doch von den niedergelassenen Ärzten sechs von sieben Coronafällen behandelt, wie der NAV-Virchow-Bund, Verband der niedergelassenen Ärzte, anmerkt. Allerdings sind existenzsichernde Maßnahmen auch für die Niedergelassenen bereits im Krankenhausentlastungsgesetz verankert.

Ärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen nutzten das Konjunkturpaket, um auf nötige Umgestaltungen des Gesundheitssektors in Deutschland zu verweisen. So mahnt der BKK-Dachverband den Umbau der Krankenhauslandschaft an. Hier dürften sich die Bundesländer nicht länger wegducken. Sie sollten vom Gesetzgeber stärker in die Pflicht genommen werden. Zur besseren Qualität der Versorgung dürften dabei Konzentration, Spezialisierung und Umwidmung in (ambulante) Medizinische Versorgungszentren oder Pflegeeinrichtungen kein Tabu bleiben.

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