Oktoberfestattentat ad acta gelegt

Daniel Lücking über bekannte Muster nach terroristischen Anschlägen

  • Daniel Lücking
  • Lesedauer: 1 Min.

Einzeltäter, ignorierte Spuren zum Rechtsradikalismus, mutmaßliche Unterstützer, die Suizid begehen, Zeugen, die zu jung an Herzproblemen versterben und der Verfassungsschutz hängt auch mit drin. Was klingt, wie die Kurzbeschreibung des »Nationalsozialistischen Untergrunds« (NSU), beschrieb schon lange Zeit davor die Ermittlungen rund um den angeblichen Einzeltäter des Attentats auf das Oktoberfest im Jahr 1980.

Doch nicht nur in diesen Fällen gelangten die Ermittlungen der Behörden zu bekannten und offenbar politisch weitgehend geduldeten Ergebnissen. Auch der rechtsradikale Attentäter von Halle oder der Dschihadist Anis Amri, dem der Anschlag vom Breitscheidplatz 2016 zugeschrieben wird: alles angeblich Einzeltäter. Ihre Attentate gelten vermeintlich als unvermeidbar. Offenkundig sind jedoch die Indizien für Mittäter und deren Einbindung in Netzwerke, die aber durch Ermittlungspannen, vernichtete Akten, verschwundene Asservate und Suizide nicht beweisbar sind. Die beteiligten Behörden gelangen deutlich an den Punkt, an dem kein Ermittlungserfolg mehr möglich scheint. Es lässt sich darüber streiten, was dafür der Grund ist. Vermeidbar, aber ebenso verlässlich wiederkehrend, ist die mangelhafte Versorgung der Opfer. Die Politik könnte wenigstens in dieser Hinsicht Abhilfe schaffen. Nur muss sie das auch wollen.

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