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Sozialisierung ist der Topf zum Deckel

Bündnis Deutsche Wohnen & Co enteignen entscheidet diese Woche über Fortgang des Begehrens

  • Nicolas Šustr
  • Lesedauer: 4 Min.

Diese Woche könnte es endlich vorbei sein mit der über ein Jahr währenden Hängepartie um das Volksbegehren Deutsche Wohnen & Co enteignen. Denn das Bündnis will entscheiden, wie es mit den Änderungsvorschlägen der Senatsinnenverwaltung umgeht. »Ich rechne damit, dass es weitergehen wird und nicht doch ein Rückzieher kommt«, sagt Stephan Junker, der sich beim Bündnis engagiert. Allerdings ist er sich auch nicht sicher, ob die Innenverwaltung nicht doch wieder ein Haar in der Suppe findet.

Selbst wenn nicht, ist weiter Geduld angesagt. »Wenn das Volksbegehren im August für zulässig erklärt werden sollte, dann dauert es noch einmal etwa sechs Monate, bis wir Unterschriften sammeln können«, so Junker. Zunächst geht die Vorlage dann an die zuständige Fachverwaltung, die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. Die leitet es weiter an den Senat, der darüber entscheiden muss, ob er dem Wunsch der Initiatoren zustimmt oder ihn ablehnt. Es geht um die Vergesellschaftung gegen Entschädigung der Wohnungsbestände renditeorientierter Unternehmen, die über 3000 Wohnungen in Berlin halten.

Im Anschluss muss auch das Abgeordnetenhaus über die Frage befinden. Lehnt es ab, kommt es zur Unterschriftensammlung. Innerhalb von vier Monaten müssen die gültigen Unterschriften von sieben Prozent aller in Berlin Wahlberechtigten zusammenkommen - immerhin gut 175 000. »Wir müssten also rund 3000 Unterschriften pro Tag sammeln«, sagt Junker. Das sei eine Riesenherausforderung, schließlich habe Deutsche Wohnen & Co enteignen derzeit keine mitgliederstarken Organisationen im Rücken. »Jeder wird alle seine Nachbarn dazu motivieren müssen zu unterschreiben«, sagt Junker. Klappt das, könnte parallel zur Abgeordnetenhauswahl im Herbst 2021 darüber abgestimmt werden.

Aktivistin Jenny Stupka sieht das Bündnis in einer guten Ausgangsposition. »Es gibt extrem viele Leute in der Stadt, die darauf erpicht sind, die Unterschriften zu sammeln«, berichtet sie. Eine starke Mieterbewegung sei in Berlin in den letzten Jahren entstanden, die auch das Thema Vergesellschaftung auf dem Schirm habe. Denn: »Nur mit einem Deckel kann man nicht kochen«, ist Stupka überzeugt. Der Mietendeckel setze bei Symptomen an und nicht bei der Wurzel, wem die Wohnungen gehören.

Das sieht, trotz aller Skepsis ob der konkreten Umsetzung, auch das coronabedingt spärliche Publikum so, das am Mittwochabend der Einladung der Hellen Panke, des Bildungsvereins der linksparteinahen Rosa-Luxemburg-Stiftung, gefolgt ist. »Ich habe den Eindruck, dass es ein Riesenlabyrinth ist, wo es fraglich ist, ob man irgendwann mal am Ziel ankommt. Trotzdem bin ich der Meinung, dass dieser Weg gegangen werden muss«, sagt ein Teilnehmer. Zuhörer Sebastian Gerhardt möchte wissen, ob das Enteignungs-Volksbegehren »Ziel oder Mittel« sein soll. »Denn wenn es ein Mittel sein soll, um etwas zu ändern auf dem Wohnungsmarkt, dann müsste man sich ernsthaft wohnungswirtschaftlich damit beschäftigen«, sagt Gerhardt. Er kritisiert denn auch die Berechnungen des Bündnisses zu Entschädigungen und daraus resultierenden Mieten. Sollten mehr als 16 Milliarden Euro für 200 000 Wohnungen fällig werden, lägen die Mieten höher als derzeit, so Gerhardt.

»Es macht keinen Sinn, eine Entschädigung so hoch anzusetzen, dass der Zweck der Vergesellschaft konterkariert wird«, erklärt Stephan Junker und verweist darauf, dass Artikel 14 des Grundgesetzes einen weiten Spielraum zulässt. »Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen«, heißt es da. Theoretisch, so Junker, könnte man sich »abendfüllend« mit der Finanzierungsfrage befassen. Sollte es in einigen Jahren tatsächlich zur Sozialisierung kommen, dürfte nicht nur diese Frage lange die Justiz beschäftigen, bis hinauf zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Jenny Stupka legt dar, dass die Anstalt öffentlichen Rechts (AöR), die die Bestände übernehmen soll, zum größten Vermieter und einem der größten Arbeitgeber der Region werden würde. »Kommerzielle Vermieter ziehen hohe Mieten aus einer Stadt, die woanders ausgeschüttet oder investiert werden«, sagt sie. Die AöR hingegen könnte dieses Geld in Berlin zum Beispiel reinvestieren. »Die Anstalt wäre auch nicht profitorientiert und intransparent wie die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften«, so Stupka.

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