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Niederlage für Frauenhasser

Lisa Ecke über das Urteil zur Website babykaust.de

  • Lisa Ecke
  • Lesedauer: 2 Min.

Feinde von Schwangerschaftsabbrüchen sind in erster Linie Gegner von Menschenrechten für Frauen und positionieren sich zudem politisch meist rechts bis extrem rechts. Das wurde wieder einmal am Freitag bei einem Gerichtsprozess deutlich. Die Ärztin Kristina Hänel hatte gegen Klaus Günter Annen geklagt, den Betreiber der Internetseite babykaust.de.

Auf der Website wurden Schwangerschaftsabbrüche als eine Steigerung des Holocaust bezeichnet und die Ärztin als »Entartete« diffamiert. Annen betreibt schon seit Jahren Holocaust-Relativierung, äußert sich antisemitisch, würdigt Ärztinnen herab und prangert sie öffentlich an.

Die Entscheidung das Hamburger Landgerichts, dass Holocaust-Vergleiche mit Schwangerschaftsabbrüchen nicht rechtmäßig sind, ist ein Erfolg - sie kommt aber zwanzig Jahre zu spät: Bereits 2000 hatte Annen mit dem Slogan: »Damals Holocaust - heute: Babycaust« seine Ideologie verbreitet. Vom Bundesgerichtshof wurde diese Verhöhnung der Holocaust-Opfer damals als Meinungsfreiheit eingestuft. Das Landgericht Hamburg war am Freitag der Meinung, Hänel müsse die Aussagen von Annen hinnehmen, dass an »ihren Händen Blut klebt«; der Antifeminist darf außerdem weiter behaupten, Abtreibung sei ein »verabscheuungswürdiges Verbrechen«. Das alles zeigt, wie wichtig der Kampf von Hänel und ihren Unterstützerinnen für eine Entstigmatisierung von Schwangerschaftsabbrüchen weiterhin bleibt. Damit Annen hoffentlich bald auch mit seinen Strafanzeigen gegen Ärztinnen, die über Schwangerschaftsabbrüche informierten, gerichtliche Niederlagen hinnehmen muss.

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