Vorbeugen bei Unfällen und Bedienungsfehlern

Arbeitsschutz

  • Christina Müller, Expertin der NÜRNBERGER Versicherung
  • Lesedauer: 2 Min.

Was sollten Arbeitgeber bei der technischen Einweisung ihrer Mitarbeiter beachten?

Vorbereitende Maßnahmen

Die Betriebsanleitung des Herstellers liefert sämtliche Anweisungen und Warnhinweise zu einer Maschine. Diese Herstellerinformationen und das betriebseigene Wissen aus den regelmäßig stattfindenden Gefährdungsbeurteilungen muss der Arbeitgeber an die Mitarbeiter weitergeben. Außerdem muss er geeignete Maßnahmen zur Prävention zu ergreifen.

Der sicherheitstechnische Zustand und die Funktionsfähigkeit der Maschinen müssen regelmäßig geprüft werden. Außerdem für bestimmte Maschinen für jeden Mitarbeiter vollständige Schutzausrüstungen vorhanden sein.

Eine Einweisung wird meist mündlich abgehalten. Dabei empfiehlt es sich, den Mitarbeitern neben der theoretischen Anleitung die Funktionen der Maschine in der Praxis zu demonstrieren. Der Arbeitgeber informiert über die Bedienung der Maschinen und erklärt ihre Reinigung und Wartung.

Wichtig ist außerdem, dass die Mitarbeiter die Handhabung der Sicherheitseinrichtungen beherrschen. Bei Maschinen, die Sach- oder Personenschäden verursachen können, muss ein ungewolltes Einschalten während einer Wartung oder Reparatur unbedingt vermieden werden. Deshalb ist bei der Einweisung auf die entsprechenden Wartungssicherungen aufmerksam zu machen. Gegebenenfalls muss vorab ein Gefahrenbereich abgesperrt werden.

Richtige Versicherung bei Bedienungsfehlern

Der Hinweis auf Unfall- und Gesundheitsgefahren am konkreten Arbeitsplatz gehört ebenso zur Einweisung wie das Erklären von Warnhinweisen. Außerdem ist eine Aufklärung über mögliche Gefahren, die mit der Verwendung von Arbeitsstoffen einhergehen, und über das Verhalten im Notfall notwendig.

Regelmäßig durchgeführte Einweisungen können die Fehlerquote zwar reduzieren, doch menschliches Fehlverhalten ist auch dann nicht komplett ausgeschlossen. Damit der Betrieb bei Schäden durch Bedienungsfehler und unsachgemäße Handhabung nicht auf den Reparaturkosten sitzen bleibt, empfiehlt sich der Abschluss einer Maschinenversicherung.

Die entsprechende Versicherung der NÜRNBERGER Versicherung kommt auch für die Reparaturkosten auf oder erstattet bei einem Totalschaden den Zeitwert der Maschine - und das nicht nur bei Bedienungsfehlern oder unsachgemäßer Handhabung. Diese Versicherung bietet auch Schutz, die bei technischen Defekten an Schutz- und Sicherheitseinrichtungen sowie bei Schäden, die durch Kurzschlüsse, Konstruktionsfehler, Überspannung und Überhitzung entstehen. Abgedeckt sind auch Defekte durch äußere Einwirkung bei Frost, Vereisung, Sturm, Flüssigkeiten oder Sabotage.

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