Mindestbußgeld für Maskenverweigerer

Bund und Länder verständigten sich über Regeln gegen die Coronavirus-Pandemie

  • Lesedauer: 3 Min.

Aus Sorge vor steigenden Infektionszahlen lehnen Bund und Länder Lockerungen der Corona-Auflagen ab und verschärfen sie noch. In 15 der 16 Bundesländer gilt künftig bei Verstößen gegen die Maskenpflicht ein Mindestbußgeld von 50 Euro.

Sorgen bereiten vor allem Feiern im privaten und Familienkreis. Sie sind eine Hauptursache für die steigenden Infektionszahlen. Hier konnten sich Bund und Länder nicht auf bundesweit geltende Obergrenzen für die Zahl der Teilnehmer einigen. Worauf verständigten sich Bund und Länder?

Maskenpflicht: Bei Verstößen gegen das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes soll ein Bußgeld von mindestens 50 Euro erhoben werden. Bayern will bei der höheren Strafe von 250 Euro bleiben. Das gilt auch für Nordrhein-Westfalen. Sachsen-Anhalt erhebt kein Bußgeld.

Reiserückkehrer aus Nicht-Risikogebieten: Die bislang geltenden kostenlosen Corona-Tests werden zum Ende der Sommerferien mit dem 15. September beendet.

Reiserückkehrer aus Risikogebieten: Auf Reisen in ausgewiesene Risikogebiete soll möglichst verzichtet werden. Die Regelung für Reiserückkehrer aus solchen Gebieten soll möglichst ab dem 1. Oktober geändert werden. Die Rückkehrer sind dann verpflichtet, sich unverzüglich und auf direktem Weg in die eigene Wohnung für eine 14-tägige Quarantäne zu begeben. Diese Selbstisolation kann durch einen negativen Test frühestens ab dem fünften Tag nach der Rückkehr vorzeitig beendet werden. Die Frage, wer die Kosten des Tests trägt, soll noch einmal geprüft werden. Es soll voraussichtlich keine Entschädigung für den Einkommensausfall durch Quarantäne mehr geben

Betreuung kranker Kinder: Gesetzlich Versicherten mit Anspruch auf Kinderkrankengeld sollen in diesem Jahr fünf zusätzliche Tage zur Betreuung eines kranken Kindes gewährt werden. Alleinerziehende sollen zehn zusätzliche Tage dafür bekommen.

Großveranstaltungen: Veranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und das Einhalten von Hygieneregelungen nicht möglich ist, bleiben bis Ende Dezember 2020 verboten. Das gilt auch für den Sport. Ob schon früher zumindest einige Hundert Zuschauer in die Sportstadien gelassen werden, soll später geklärt werden.

Private Feiern: Bei den umstrittenen Feiern im Familien- und Freundeskreis konnten sich Bund und Länder nicht auf eine bundesweit geltende Teilnehmer-Begrenzung einigen. Die Bürger werden gebeten, in jedem Einzelfall kritisch abzuwägen, ob, wie und in welchem Umfang private Feierlichkeiten nötig und vertretbar sind. Feiern sollten bevorzugt im Freien abgehalten werden.

Mehrwertsteuer: Einer Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung über das Jahresende hinaus wird es nicht geben. Sie endet unwiderruflich am 31. Dezember 2020. dpa/nd

Welche Regelungen gelten künftig in welchen Bundsländern - siehe dazu den Überblick:

Es gibt keine Lockerungen der bisherigen Auflagen
Die Coronavirus-Regeln in den 16 Bundesländern

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