Was ändert sich ab September 2020?

Auf acht Seiten alles über neue Regelungen, Verfügungen und Gesetze

  • Lesedauer: 3 Min.

Zusätzlich zu aktuellen Regelungen in der Corona-Krise (siehe nd-Ratgeber vom 2. September 2020) müssen sich die Verbraucher ab September auf weitere neue Gesetze und Regelungen einstellen. Die Familienkassen haben am 7. September mit der Auszahlung des Corona-Kinderbonus begonnen. Bußgelder für Maskenpflichtverweigerer: Ab 1. September wird die Einhaltung der Maskenpflicht in Zügen und an Bahnhöfen der Deutschen Bahn stärker kontrolliert. Die Lotterie »6 aus 49« wird vom 23. September an teurer. Alle Einzelheiten im nd-ratgeber.

Soziales und Gesundheit: Fragen & Antworten rund um die Pflege – Dürfen Pflegeheime Bewohner kündigen? Nach Paragraf 12 des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes (WBVG) darf ein Pflegeheim einen Bewohner kündigen. Allerdings müssen »wichtige Gründe« vorliegen. Und: Steht die Pflege eines Familienmitgliedes ins Haus, benötigt man vielerlei Informationen. Welche Fragen sollten pflegende Angehörige stellen? Welche Möglichkeiten der Entlastung gibt es? Einen Angehörigen zu Hause zu pflegen, kostet physische wie psychische Kraft. Meist ist es nur eine Frage der Zeit, wann der Pflegende an seine Grenzen stößt. Was umfasst die regelmäßige Beratung? Die Hälfte aller Pflegebedürftigen wird zu Hause allein von Angehörigen oder Freunden versorgt, ohne dass ein ambulanter Dienst einbezogen ist. Sie alle dürfen es laut Sozialgesetzbuch XI nicht versäumen, regelmäßig eine Beratung zu Hause zu beantragen. Bei den Pflegegraden 2 und 3 muss dies halbjährlich, bei den Graden 4 und 5 vierteljährlich erfolgen.Ausführlich im nd-ratgeber.

Arbeit: Homeoffice für immer? – Schreibtischen an zwei Orten. War das Homeoffice vor der Corona-Pandemie in vielen Branchen eher selten, so könnte der jetzige Ausnahmezustand zur Regel werden. Doch noch sind viele Fragen ungeklärt: Wie soll Büroarbeit in Post-Corona-Zeiten aussehen? Und wer reformiert das Arbeitsrecht? Eine Erläuterung des Problems im nd-ratgeber.

Wohnen: Untervermietung – Urteile deutscher Gerichte. Es gibt verschiedene Gründe, warum sich jemand dazu entscheiden kann, ein von ihm angemietetes Objekt unterzuvermieten. Bei manchen dürfte das Geld eine Rolle spielen, das der Untermieter zu den monatlichen Zahlungen beitragen kann. Anderen sind vielleicht Haus bzw. Wohnung zu groß für die alleinige Nutzung oder sie sehnen sich nach Gesellschaft. Urteile und deren Erläuterung im nd-ratgeber.

Grund und Haus: Altanschließer – Verfassungsklage gescheitert: Kein Schadenersatz. Seit Jahren tobt in Brandenburg ein erbitterter Streit um Beiträge für Wasseranschlüsse. Grundstückseigentümer wollen ihr Geld zurück. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht einen Schlussstrich gezogen. Im langen Streit um Beiträge für alte Wasseranschlüsse in Brandenburg haben sich die Hoffnungen betroffener Grundstückseigentümer auf Schadenersatz zerschlagen. Das Bundesverfassungsgericht wies eine Klage sogenannter Altanschließer in einem Muster-Fall ab, wie am 11. August 2020 in Karlsruhe mitgeteilt wurde. Damit hat ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, von 2019 Bestand, mit dem Rückforderungen in dreistelliger Millionenhöhe weitgehend vom Tisch sind. Die Einzelheiten im nd-ratgeber.

Familie und Steuern: Einkommensteuererklärung 2019 – Die Abgabe auf den letzten Drücker. Am 31. Juli 2020 war Abgabeschluss für die Steuererklärung 2019. Tatsächlich gibt es für Trödler auch jetzt noch Möglichkeiten, die Abgabe »hinauszuschieben«. Was zu tun ist, erläutert unser Steuerexperte im nd-ratgeber.

Geld und Versicherung: Versicherungen gegen Unwetterrisiken – Hausbesitzer leben riskant. Risiken, die Unwetter und Klima darstellen, werden vielfach unterschätzt. Doch zumindest gegen vollgelaufene Keller und abgedeckte Dächer kann man sich absichern. Das lohnt sich aber nicht immer. Unser Finanzexperte informiert im nd-ratgeber.

Verbraucherschutz: Verbraucherzentrale Brandenburg warnt – Unseriöse Gewinnversprechen und Streaming-Anbieter. Ob per Post oder Telefon: Bei den Gewinnspiele wollen in der Regel die vermeintlichen Glücksspender nur die Verbraucherdaten oder Geld. Klingelt das Telefon und eine sympathische Stimme erklärt, dass man Geld gewonnen habe und nur noch die Adresse mitzuteilen brauche, ist man geneigt, Daten preiszugeben. Doch die Ernüchterung folgt nur ein paar Tage später, wenn eine Bestätigung zum Beispiel über ein Gewinnspiel-Abo oder ein Zeitschriften-Abo erfolgt und 89 Euro fällig sind. Die Verbraucherzentrale Brandenburg bietet Hilfe an, -im nd-ratgeber.

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