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Mitangeklagter in Lübcke-Prozess wird aus Untersuchungshaft entlassen

Gericht sieht »keine hohe Wahrscheinlichkeit mehr für Beihilfe« bei dem rechtsextremen Mordfall

  • Lesedauer: 1 Min.

Frankfurt/Main. Der im Prozess um die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke mitangeklagte Markus H. wird aus der Untersuchungshaft entlassen. H. sei »nicht mehr verdächtig, sich der Beihilfe strafbar gemacht zu haben«, teilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Donnerstag im Prozess mit. Es bestehe »keine hohe Wahrscheinlichkeit mehr für die Beihilfe«.

Als Grundlage der Entscheidung nannte das Gericht die jüngste Einlassung des Hauptangeklagten Stephan E., der sich zusammen mit H. seit Juni in dem Mordprozess verantworten muss. H. wurde angeklagt, »psychologische Beihilfe« geleistet zu haben.

E. gestand zuletzt den tödlichen Schuss auf Lübcke. Er gab zudem an, dass H. auch am Tatort gewesen sei. Spuren von H. wurden dort allerdings nicht gefunden.

Lübcke war in der Nacht zum 2. Juni 2019 tot auf der Terrasse seines Wohnhauses im nordhessischen Wolfhagen-Istha gefunden worden. E. soll ihn aus rechtsextremen Motiven getötet haben. AFP/nd

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