Wer ist betroffen? Welche Regeln gelten?

Fragen & Antworten: Was müssen Reisende aus Risikogebieten in den Herbstferien beachten?

  • Lesedauer: 6 Min.

Wann wird eine Region Risikogebiet?

Zentrales Kriterium ist, ob es in einer Region mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen gibt. Beherbergungsverbote hängen aber nicht ausschließlich am Inzidenzwert. Wenn ein Ausbruch eingrenzbar ist, führt das nicht zwangsläufig zum Beherbergungsverbot für Menschen aus dieser Region.

Wann kann ich meinen Urlaub antreten?

Ohne negativen Corona-Test wollen die meisten Länder Urlauber aus inländischen Gebieten mit hohen Infektionszahlen nicht mehr in ihren Hotels und Ferienwohnungen übernachten lassen. Es gibt aber unterschiedliche Regeln. In Schleswig-Holstein und Niedersachsen reicht ein negatives Testergebnis, das nicht älter als 48 Stunden ist. Maßgeblich ist der Tag der Anreise. Auch in Bayern sind Gäste damit willkommen. Dort gelten aber auch Beherbergungsverbote für Reisende aus Berlin, Bremen sowie die Städte Hamm und Remscheid in Nordrhein-Westfalen sowie Frankfurt am Main.

Mecklenburg-Vorpommern schreibt für Urlauber aus Risikogebieten eine 14-tägige Quarantäne direkt nach der Einreise vor. Die Wartezeit kann durch das zuständige Gesundheitsamt verkürzt werden, wenn ein zweiter, selbst zu bezahlender Test nach fünf bis sieben Tagen ebenfalls negativ ausfällt. In Rheinland-Pfalz müssen sich grundsätzlich alle Einreisenden aus den vom RKI ausgewiesenen Risikogebieten in Quarantäne begeben.

Wo bekommen Urlauber einen Corona-Test?

Wer sichergehen will, meldet sich frühzeitig beim Hausarzt oder einer speziellen Praxis für Reisemedizin. Wer in den Urlaub will, soll nicht in die Testzentren des öffentlichen Gesundheitsdienstes kommen.

Welche Regeln gelten für Reisende in europäische Urlaubsländer?

Wer einen Test allein für die Anreise zum Urlaubsort braucht, hat in der Regel keine Krankheitssymptome. In diesem Fall wird der Test von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen. Die Kosten liegen für Privatpatienten laut Gebührenverordnung bei etwa 120 Euro pro Person für die Laboranalyse. Hinzu kommen 20 Euro für den Abstrich beim Arzt.

Kann ich in Bundesländern mit Quarantäne-Pflicht davon befreit werden, wenn ein negativer Corona-Test vorliegt?

Hier sind die Regelungen unterschiedlich. Um die in Schleswig-Holstein vorgeschriebene 14-tägige Quarantäne zu verkürzen, müssen Einreisende aus Risikogebieten dem Gesundheitsamt zwei negative Corona-Tests vorlegen.

Dabei gilt: Zwischen der Entnahme des Probenmaterials für die erste und zweite Testung müssen mindestens fünf Tage liegen. Macht jemand einen Test vor der Einreise, dürfen zwischen Testergebnis und Einreise in Schleswig-Holstein nicht mehr als 48 Stunden verstreichen. Zudem darf das Probenmaterial für mindestens eine der beiden Testungen frühestens fünf Tage nach der Einreise in Schleswig-Holstein entnommen worden sein. Bis zum Vorliegen der beiden negativen Testergebnisse gilt die Quarantänepflicht.

In Mecklenburg-Vorpommern besagt die Corona-Landesverordnung, dass Touristen aus Risikogebieten nur dann einreisen dürfen, »wenn ein ärztliches Zeugnis vorhanden ist, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für eine Infektion mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 vorliegen«. Dieses Attest darf nicht älter als 48 Stunden sein. Dennoch besteht die Verpflichtung, sich unverzüglich für 14 Tage häuslich abzusondern. Die Quarantäne kann durch das zuständige Gesundheitsamt verkürzt werden, wenn eine weitere PCR-Testung nach 5 bis 7 Tagen ebenfalls negativ ausfällt.

In Rheinland-Pfalz können Einreisende aus inländischen Risikogebieten die 14-tägige Quarantäne mit einem negativen Test und einem ärztlichen Attest verkürzen, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für eine Infektion vorliegen.

Was gilt, wenn ich als Bewohner eines Risikogebietes bereits eine Unterkunft gebucht habe? Welche Stornoregeln gelten?

Es ist fraglich, ob Urlauber Stornierungsgebühren zahlen müssen, wenn sie ihren Aufenthalt absagen. Reiserechtler gehen nicht davon aus, dass Urlauber auf ihren Kosten sitzenbleiben. Es gelte erst einmal ein Beherbergungsverbot. In diesem Fall müsse die Unterkunft das angezahlte Geld zurückzahlen, Stornierungsgebühren dürften vom Gast nicht kassiert werden. Denn man kann niemanden verpflichten, einen Test zu machen. Wegen der unklaren Rechtslage ist zu empfehlen, eine einvernehmliche Einigung auf Kulanzbasis mit dem Gastgeber zu erzielen. Nach Auffassung des Hotelverbandes Deutschland fällt der Corona-Test in den Verantwortungsbereich des Gastes. Die Pflicht zur Zahlung bestehe also weiterhin.

Anders sieht es aus, wenn Anreise und Unterbringung weiterhin möglich sind, weil es nur eine Quarantänevorschrift gibt. Dann müsse der Gast auch zahlen, sofern keine kostenlose Stornierung mehr möglich ist. Möglich sei aber unter Umständen auch hier eine kulante Regelung mit dem Hotel oder dem Anbieter des Ferienhauses.

Welche Folgen ergeben sich aus dem vor einer Woche mehrheitlich von den Bundesländern beschlossenen Beherbergungsverbot?

Die neu beschlossenen Beschränkungen für Übernachtungen sehen vor, dass innerdeutsche Urlauber aus Risikogebieten nur dann beherbergt werden dürfen, wenn sie einen höchstens 48 Stunden alten negativen Corona-Test vorweisen können. Greifen soll dies für Reisende aus Gebieten mit mehr als 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohnern binnen sieben Tagen.

Elf Bundesländer sind für diese Regelung, fünf gaben zum Beschluss abweichende Erklärungen ab. Thüringen will das Beherbergungsverbot nicht mittragen, Berlin will zumindest nicht sofort einsteigen. Niedersachsen und Bremen wollen diese Regelung prüfen. In Bayern gilt das Beherbergungsverbot ab sofort für Reisende aus Berlin, Bremen sowie aus den Städten Hamm und Remscheid in Nordrhein-Westfalen. Wer aus einem der innerdeutschen Corona-Hotspots einreist, aber einen negativen Corona-Test vorweisen kann, darf einreisen.

Wie ist die aktuelle Lage im Reiseland Mecklenburg-Vorpommern?

Die Landesregierung ist gegen ein Beherbergungsverbot und bleibt stattdessen bei noch strengeren Quarantäneregeln. Im Eilverfahren wurde eine neue Qurantäne-Verordnung beschlossen, die letzten Sonnabend in Kraft trat und Auswirkungen auf die Reisetätigkeit mit Ferienbeginn in den anderen östlichen Bundesländern hat. Dabei sind die Hürden für Besucher aus Corona-Hotspots besonders hoch. Sie dürfen überhaupt nur mit einem negativen 48-Stunden-Test einreisen und müssen danach für mindestens fünf Tage am Urlaubsort in Quarantäne gehen. Somit sind Tagesausflüge vorerst generell ausgeschlossen. Die Wartezeit kann durch das zuständige Gesundheitsamt verkürzt werden, wenn ein zweiter, selbst zu bezahlender Test ebenfalls negativ ausfällt.

Kann ich nun trotz Reisewarnung in ein Risikogebiet reisen?

Generell sind die Bürger aufgefordert, nicht erforderliche Reisen in besonders betroffene Gebiete und aus diesen heraus unbedingt zu vermeiden. Aber letztendlich ist die Reisewarnung kein gesetzliches Verbot.

Für die größte Abschreckung sorgen die Quarantäneregeln, die bei Rückkehr aus Risikogebieten nach Deutschland gelten. Dabei gibt es ab 15. Oktober eine Änderung: Es soll ein vorzeitiges Ende der Quarantäne frühestens durch einen Test ab dem fünften Tag nach der Rückkehr möglich sein. dpa/nd

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