Werbung

Ein Klick - drei Verträge

Verbraucherzentrale Brandenburg warnt

  • Lesedauer: 3 Min.

Abhilfe versprechen vermeintlich kostenfreie Kreditkarten. Angebote dafür gibt es zuhauf im Internet. Doch kostenfrei ist hier rein gar nichts. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) melden sich immer wieder verzweifelte Verbraucher in den Beratungsstellen der VZB, weil ihnen Inkassopost ins Haus geflattert ist - und dies gleich dreifach.

»Kostenlose« Kreditkarte kostet über 1000 Euro

»Verbraucher landen auf der Suche nach kostenfreien Kreditkarten immer wieder auf den Webseiten windiger Anbieter, häufig mit Sitz im Ausland«, so Stefanie Kahnert, Juristin bei der VZB.

Gibt der Verbraucher seine Daten in die Anfragemaske ein, nimmt das Drama seinen Lauf: Für die eben noch kostenlose Kreditkarte werden plötzlich knapp 100 Euro fällig. Dabei bleibt es aber nicht: Die Abzocker stellen weitere Gebühren von über 300 Euro in Rechnung für die Entfernung etwaiger negativer Schufa-Einträge. Und wenn man den Verbraucher schon mal am Haken hat, bekommt er noch eine weitere Rechnung von über 300 Euro für eine »Bonitätsverwaltung«.

»Jede dieser Forderungen wird später einzeln von einem Inkassodienst eingetrieben, da hinter jeder der drei Rechnungen ein anderer Anbieter steht. Mit zusätzlichen Inkassokosten kommt schnell ein vierstelliger Betrag zusammen«, so die Juristin der Verbraucherzentrale.

Intransparente Kosten im Kleingedruckten

Die Webseiten sind alle ähnlich aufgebaut. Modern und vermeintlich übersichtlich. Nutze ich die Webseiten auf dem Handy, wird häufig nur das Formular selbst angezeigt, in das ich meine persönlichen Daten eintrage.

Über die Kosten wird darin nicht informiert. Diese sehe ich nur, wenn ich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchforste oder deutlich unterhalb des »Jetzt-Kaufen«-Buttons die kleingedruckt wiedergegebenen Gebühren studiere, die dort gern in »Cent pro Tag bei 365 Tagen p.a. bei 24 Monaten Laufzeit‹« angegeben werden.

»Bei so viel Intransparenz kann nicht von übereinstimmenden Willenserklärungen gesprochen werden, die für den Vertragsschluss erforderlich sind«, so die Juristin. Nach Ansicht der VZB sind solche Verträge daher nie zu Stande gekommen.

Kümmern müssen sich Betroffene trotzdem: »Setzen Sie sich zur Wehr«, appelliert die Verbraucherschützerin. »Nutzen Sie unsere Musterbriefe oder lassen Sie sich beraten, wenn Sie Opfer dieser Masche geworden sind. Lassen Sie sich durch die Inkassopost nicht einschüchtern. Dieses Geschäft darf sich für die Anbieter nicht mehr lohnen.«

Betroffene können sich telefonisch bei der VZB beraten lassen:

- Terminvereinbarung unter (0331) 98 22 99 95 (Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr)

- online unter www.vzb.de/terminbuchung,

- E-Mail-Beratung auf www.vzb.de/emailberatung

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal