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Von Anschlusszwang bis Zaunanstrich

Fragen & Antworten zu Haus und Grundstück

  • Lesedauer: 6 Min.

Versicherung für den Winter

Gibt es Versicherungen, die ich als Hausbesitzer brauche, um mich vor Schäden vor allem im Winter zu sichern?

Neben der üblichen Gebäude-, der Hausrat- oder auch einer Einbruchversicherung ist hier vor allem die Privathaftpflichtversicherung zu nennen, in die eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung eingeschlossen sein sollte. Wenn nämlich auf oder vor dem Grundstück Personen zu Schaden kommen, haftet der Grundstückseigentümer für den Schaden in unbegrenzter Höhe. Dafür tritt dann die Haftpflichtversicherung ein, zum Beispiel für Arzt-, Krankenhaus- und Pflegekosten bis hin zu Rentenleistungen. Allerdings entbindet die Versicherung den Grundstückseigentümer nicht von seiner Räumpflicht im Winter.

Mist im Beet

Der Gemüsegarten unseres Nachbarn liegt direkt hinterm Zaun. Dieses Jahr hat er mit Mist gedüngt, der natürlich eine entsprechende Duftnote aufweist. Können wir verlangen, dass unser Nachbar die Beete an einer anderen Stelle anlegt? Sein Grundstück ist - wie fast alle in unserem Dorf - groß genug dafür.

Gartenbeete mit Mist von Kuh, Pferd oder anderen Tieren zu düngen, darf auf dem Dorf als normal angesehen werden. Die Belästigungen durch Gerüche und anderer Art halten sich da in zeitlichen Grenzen. Sie werden das erdulden müssen.

Schönheitskur für den Balkon

Wir wohnen in einer Eigentumswohnanlage. Alle Wohnungen haben einen Balkon. Auf unserem Balkon möchten wir den Fußbodenbelag runderneuern und gern das Geländer streichen. Inwieweit können wir auf eigene Faust handeln?

Bei einem Balkon zählen die Brüstung, die Bodenplatte, das Geländer, die Decke und die gesamten lsolierungsschichten zum Gemeinschaftseigentum. Nur die Bodenbeläge und die Innenanstriche eines Balkons zählen zum Sondereigentum. Das bedeutet, den Bodenbelag können Sie frei wählen. Für den Außenanstrich des Geländers ist die Eigentümerversammlung einzubeziehen.

Abwasser im Garten

Auf unserem Wochenendgrundstück haben wir eine Sammelgrube für das Abwasser. Wir möchten sie zur Kleinkläranlage nachrüsten. Was müssen wir beachten?

Kleinkläranlagen für Wochenendgrundstücke sind in der Regel nicht sinnvoll. Eine Kleinkläranlage, welche die heutzutage geforderten Reinigungswerte erbringt, ist mit einer biologischen Klärstufe ausgerüstet. Dort übernehmen Mikroben den Abbau der Schadstoffe. Diese Mikroben aber sterben ab, wenn sie über längere Zeit keinen »Nachschub« an Schmutzwasser erhalten. Das ist bei Wochenendgrundstücken fast immer im Winter der Fall. Eine dichte Sammelgrube ist hier meistens die richtige Lösung.

Mülltonne hinter der Hecke

Unsere Terrasse endet drei Meter vor der Grundstücksgrenze. Jetzt hat die Nachbarin genau dort auf der anderen Seite hinter der Hecke ihre Mülltonnen aufgestellt. Regelmäßig kommt ein Schwapp übler Gerüche zu uns herüber, und auch Fliegen und anderes Ungeziefer bleiben nicht aus. Können wir Abhilfe verlangen?

Ja, die Nachbarin hat mehrere Möglichkeiten, den Zustand zu ändern. Erst einmal kann sie die Tonnen woanders hinstellen, wo keine Beeinträchtigungen für Nachbarn entstehen. Sollte aus irgendwelchen Gründen - zum Beispiel der geringen Größe des Grundstücks - ein anderer Aufstellort nicht in Frage kommen, muss sie anderweitig Vorkehrungen dahingehend treffen, dass üble Gerüche und Ungeziefer nicht auftreten, zum Beispiel durch häufigeres Entleeren und Reinigen der Behälter.

Der Schnee vor der Datsche

Muss ich als Pächter eines Datschengrundstücks im Winter den Gehweg vor unsrem Garten vom Schnee befreien?

Die Pflicht, für den Winterdienst vor dem Grundstück liegt immer erst einmal beim Eigentümer des Grundstücks, das an eine Straße angrenzt. Allerdings kann der Grundstückseigentümer die Räumpflicht vertraglich an den Pächter übertragen. Dem muss der Pächter allerdings mit seiner Unterschrift zustimmen. Deshalb sollte man beim Abschluss eines Pachtvertrages immer auch auf solche Klauseln achten.

Allergisch gegen Pollen

Ich bin allergisch gegen Birkenpollen. Kann ich vom Nachbarn verlangen, dass er seine Birken fällt?

Verlangen können Sie das nicht, sondern ihn höchstens darum bitten. Es ist aber kaum anzunehmen, dass er Ihrer Bitte so einfach nachkommt, es sei denn, Sie bieten ihm eine erhebliche materielle Gegenleistung an, die seine Kosten für das Fällen der Bäume bei Weitem übersteigt. Aber nützen würde Ihnen das alles wahrscheinlich ohnehin nicht, da es ja andernorts noch viel mehr Birken gibt als auf dem Nachbargrundstück.

Rasenmähen zeitlos?

Die Nachbarn mähen zweimal pro Woche ihren Rasen. Das ist mir zu viel Lärm. Gibt es Bestimmungen, wie oft gemäht werden darf?

Nein, die Nachbarn dürften auch täglich mähen. Sie müssen nur die vorgeschriebenen Ruhezeiten einhalten. So muss der Rasenmäher sonn- und feiertags sowie zwischen 20 und 7 Uhr im Schuppen bleiben. Wenn örtliche Satzungen eine Mittagsruhe vorschreiben, ist auch diese einzuhalten.

Garage vor dem Abriss

1996 haben wir eine DDR-Garage gekauft. Mit dem Grundstückseigentümer wurde ein neuer Pachtvertrag abgeschlossen. Jetzt ist der Vertrag nicht mehr verlängert worden, denn die Garage soll abgerissen werden. In dem Zusammenhang hat uns der Eigentümer mitgeteilt, dass wir für die Hälfte der Abrisskosten aufkommen müssen. Ist das rechtens?

Nein. Mit der Kündigung des alten DDR-Nutzungsvertrages ist die Garage ja 1996 in das Eigentum des Grundstückseigentümers übergegangen. Der neue Vertrag unterliegt dadurch nicht mehr dem Schuldrechtsanpassungsgesetz, sondern dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Aus diesem Grund können Sie für die anfallenden Abrisskosten der Garage nicht in Anspruch genommen werden, außer in Ihrem Vertrag ist etwas anderes geregelt worden.

Wenn der Kräutersamen fliegt

Der Nachbar mäht seinen Rasen nicht. Deshalb fliegen die Samen von Unkräutern ständig zu uns. Können wir verlangen, dass der Nachbar regelmäßig seinen Rasen mäht?

Sie werden sich damit abfinden müssen, dass es der Nachbar mit dem Rasenmähen nach seinen Vorstellungen hält. Was Unkräuter sind oder nicht, darüber gibt es keine allgemeinverbindlichen Regeln. Der eine bekämpft den Löwenzahn, der andere findet ihn schön, der nächste verwendet ihn für den Salat. Sie müssen nur eines nicht dulden: dass Pflanzen vom Nachbargrundstück zu Ihnen herüberwachsen.

Kanalisationsanschluss

Kann ich selbst darüber entscheiden, ob mein Grundstück an die Kanalisation angeschlossen wird oder ob das Abwasser über eine Kleinkläranlage entsorgt wird?

Nein, so einfach ist es leider nicht. Entscheidend ist die Abwasserkonzeption des zuständigen Zweckverbandes. Wenn für den Standort Ihres Grundstückes ein Anschluss an die zentrale Kanalisation nicht mehr vorgesehen ist, können Sie auf Antrag eine Freistellung vom Anschlusszwang erreichen. Sie ist die Grundvoraussetzung für die Errichtung einer dezentralen Kleinkläranlage.

Ortsüblicher Zaun?

Mehrere Nachbarn, die sich neue Metallzäune angeschafft haben, legten mir nahe, auch einen neuen Zaun zu setzen. Angeblich sei mein alter, aber heiler Lattenzaun nicht ortsüblich. Muss ich den Wünschen der Nachbarn nachkommen?

Das müssen Sie nicht. Wenn bei Einfriedungen von der Ortsüblichkeit die Rede ist, betrifft das die Höhe der Zäune. Es kann auch örtliche Satzungen geben, die Festlegungen zur Bewahrung des Ortsbildes enthalten. Diese gehen aber von historisch gewachsenen Gegebenheiten aus und nicht von heutigen Modeerscheinungen, die der eine vielleicht schön, der andere aber hässlich findet.

VDGN/www.vdgn.de/nd

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