Klage gegen Mietendeckel auf Eis

Landesrichter wollen Urteil der höheren Instanz abwarten

  • Nicolas Šustr
  • Lesedauer: 1 Min.

Der Berliner Landesverfassungsgerichtshof hat das von den Abgeordnetenhausfraktionen von CDU und FDP angestrengte Verfahren gegen den Mietendeckel ausgesetzt. Das teilte die Präsidentin des Gerichts am Donnerstag mit. Es solle der Abschluss der Verfahren beim Bundesverfassungsgericht abgewartet werden, heißt es in dem bereits am Mittwoch ergangenen Beschluss des Gerichts. Es begründet die Entscheidung mit Paragraf 32 des Gesetzes über den Landesverfassungsgerichtshof. Demnach kann dieser Verfahren »bis zur Erledigung eines bei einem anderen Gericht anhängigen Verfahrens aussetzen, wenn für seine Entscheidung die Feststellungen oder die Entscheidung dieses anderen Gerichts von Bedeutung sein können«. Die Richter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe werden voraussichtlich im ersten Halbjahr 2021 über das Gesetz entscheiden, mit dem Mieten für vor 2014 errichtete Wohnungen eingefroren und ab Ende November auch gesenkt werden können.

Andere Zeitungen gehören Millionären. Wir gehören Menschen wie Ihnen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.

Dank der Unterstützung unserer Community können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen ins Licht rücken, die sonst im Schatten bleiben
→ Stimmen Raum geben, die oft zum Schweigen gebracht werden
→ Desinformation mit Fakten begegnen
→ linke Perspektiven stärken und vertiefen

Mit »Freiwillig zahlen« tragen Sie solidarisch zur Finanzierung unserer Zeitung bei. Damit nd.bleibt.

- Anzeige -
- Anzeige -