Was Studierende alles wissen sollten ...

Wintersemester am 2. November 2020 gestartet: Ab sofort kostenlose Beratung durch die Verbraucherzentrale Brandenburg

  • Lesedauer: 4 Min.

»Nach derzeitiger Planung rechnen wir damit, dass unter den aktuellen Umständen nur ein Viertel der Lehre in Präsenz angeboten wird«, sagt Universitätssprecherin Antje Horn-Conrad von der Universität Potsdam. Studiengänge mit hohem Anteil an Lehre, die Präsenz voraussetze, wie etwa Laborpraktika, und auch Erstsemesterveranstaltungen würden in der Regel besonders berücksichtigt.

An vielen Brandenburger Hochschulen sind die Vorlesungen im aktuellen Wintersemester wegen der Corona-Pandemie später gestartet. »Im Ergebnis einer Umfrage bleiben die Semesterzeiten weitgehend unverändert. Richtwert für den Vorlesungsbeginn im Wintersemester war der 2. November«, so ein Sprecher des Potsdamer Wissenschaftsministeriums.

Zahlen & Fakten einer Umfrage unter Studenten

Ein Drittel aller Anträge während der Pandemie auf finanzielle Nothilfe von 500 Euro pro Monat des Bundesministeriums für Bildung und Forschung wurden mit der Begründung abgelehnt: ohne direkten Pandemie-Bezug.

60 Prozent beurteilen die digitale Lehre negativ.

62 Prozent vermissen die Kommunikation mit anderen Lerngruppen.

55 Prozent gaben an, dass sich ihr Studium corona-bedingt verlängern wird.

70 Prozent nutzen für die online-Lehre private Geräte.

63 Prozent haben sich auf eigene Kosten ausgestattet, um digital arbeitsfähig zu sein.

Drei Viertel sehen Handlungsbedarf der Unis, in die technische Ausstattung mehr zu investieren.

Über 60 Prozent bemängeln die Qualität der online-Videos, die schwache Internetverbindung und die undurchsichtige Vielfalt der Software-Systeme, um an der digitalen Lehre überhaupt teilnehmen zu können. nd

Dieser Termin ist der Vorlesungsbeginn für die Studienanfänger in zulassungsbeschränkten Studiengängen, deren Zulassung über die Stiftung für Hochschulzulassung koordiniert wurde. Das Wintersemester läuft offiziell vom 1. Oktober 2020 bis 31. März 2021. Die Vorlesungszeit endet am 27. Februar 2021. Es wird angestrebt, ab dem Sommersemester 2021 zum regulären Takt und üblicher Dauer der Vorlesungen zurückzukehren.

Überall strenge Hygienebestimmungen

Überall wird der Studienbetrieb unter strengen Hygienebestimmungen durchgeführt. Konkret bedeutet das, dass die bereits bestehende Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auf den Verkehrswegen und Gemeinschaftsflächen in Gebäuden nun auch in allen Lehrveranstaltungen und Prüfungen in Präsenz gilt. In den Büros der Hochschulen und Bibliotheken gilt, wenn mehrere Personen im Raum anwesend sind, weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

Bei den eingeschränkten Präsenzveranstaltungen gilt: pro Raum maximal 25 Personen, in großen und ausreichend belüfteten Räumen maximal 40 Personen.

Viele Fragen besonders unter den Erststudenten

Gerade zum Studienanfang stellen sich viele Fragen zum ersten Mal: Wie kann ich das Studium finanzieren? Welche Versicherung macht für mich Sinn? Welchen Telekommunikationsanbieter oder Energieversorger sollte ich nutzen?

Für Studierende der Universität und Fachhochschule Potsdam sowie der Viadrina in Frankfurt (Oder) ist die Beratung durch die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) auf Grund einer Kooperation mit den AStAs der Hochschulen kostenlos. Die Fragen beantwortet die Expertin der Verbraucherzentrale, Sylvia Schönke.

Studienkredite: Was müssen Studierende beachten?

Kredite sind eine vergleichsweise teure Möglichkeit, das Studium zu finanzieren, denn jeder Studienkredit muss mit Zinsen zurückgezahlt werden. Ein Studienkredit hat oft langfristige Folgen. Wichtig ist der Hinweis: Während bei BAföG-Empfängern die Schulden am Ende des Studiums durch eine Kappungsgrenze in der Regel überschaubar bleiben, können sich bei kommerziellen Anbietern schnell unüberschaubare Schulden anhäufen.

Auch für eine zusätzliche Altersvorsorge können die Kreditnehmer aufgrund der Schulden erst später sparen. Deshalb sollten Studierende Kredite möglichst nur für kurzfristige finanzielle Engpässe nutzen. In manchen Situationen ist eine Kreditaufnahme unumgänglich. Aber die Angebote von Banken und Sparkassen unterscheiden sich deutlich. Wer überlegt, einen Studienkredit aufzunehmen, sollte sich ausführlich und möglichst unabhängig informieren oder beraten lassen und mehrere Angebote vergleichen.

Wann müssen Studierende den Rundfunkbeitrag zahlen?

Beim Rundfunkbeitrag gilt: Pro Wohnung ein Beitrag, egal, wie viele Personen in der Wohnung leben. Volljährige Studierende, die in einer eigenen Wohnung leben, müssen sich also anmelden und den Rundfunkbeitrag zahlen. Wer bei den Eltern wohnt, die den Beitrag entrichten, muss nicht zusätzlich zahlen.

Bei einer WG sollte sich ein Bewohner stellvertretend für die WG beim Beitragsservice anmelden - den Beitrag können sich die Bewohner dann aufteilen. Studierende, die BAföG-Leistungen erhalten und nicht bei ihren Eltern wohnen, können sich von der Zahlung befreien lassen. Wichtig ist aber: Um eine Befreiung oder Ermäßigung zu bekommen, muss man selbst aktiv werden und einen Antrag inklusive Nachweis beim Beitragsservice einreichen.

Wie kündige ich den Vertrag mit dem Fitnessstudio?

Fitnessstudio-Verträge haben oft lange Mindestlaufzeiten. Regulär kann nur zum Ende der vereinbarten Laufzeit gekündigt werden. Man sollte rechtzeitig und am besten per Einschreiben kündigen, sonst verlängern sich viele Fitnessstudioverträge automatisch. Hier gilt allerdings: Eine automatische Verlängerung des Vertrags um mehr als ein Jahr ist nicht zulässig.

Die im Vertrag genannte Laufzeit gilt auch dann, wenn das Fitnessstudio wegen der Corona-Pandemie vorübergehend schließen musste. Verlängerungen sind nur freiwillig möglich und müssen kostenfrei sein.

Wer seinen Vertrag im Fitnesscenter vorzeitig kündigen will, muss beachten, dass dies nur in einigen Fällen möglich ist. Ein Sonderkündigungsrecht wegen Umzugs gilt nur dann, wenn das auch im Vertrag steht.

Wie funktioniert die kostenlose Beratung?

Auskunft erhalten Studierende der Universität und Fachhochschule Potsdam sowie der Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) kostenlos bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. Die Beratung findet telefonisch statt. Terminvereinbarung online oder telefonisch unter (0331) 98 22 99 95 von Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr. Um eine kostenlose Beratung in Anspruch zu nehmen, müssen Studierende online Angaben zur Immatrikulation ergänzen. VZB/nd

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