Auszug der Tochter: Anmeldung als Zweitwohnsitz erforderlich?

  • Lesedauer: 1 Min.

Unsere Tochter zieht nach und nach aus, will aber bis zur Prüfung in ein paar Monaten noch zu Hause wohnen. Meist wohnt sie aber jetzt schon bei ihrem Freund, zu dem sie dann ziehen will. Muss sie dort einen zweiten Wohnsitz anmelden?
Sabine R., Neubrandenburg

Antwort gibt Reiner Wild, Geschäftsführer beim Berliner Mieterverein:

Zunächst einmal: Ein Zweitwohnsitz ist mit hohen Kosten verbunden, weil hierfür in der Regel eine Zweitwohnungssteuer zu zahlen ist.

Melderechtlich ist zu empfehlen, den Erstwohnsitz von der alten Adresse bei den Eltern auf die neue Adresse beim Freund zu ändern. Die Ummeldung ist in den meisten Gemeinden kostenfrei. Mietrechtlich dürfte es vom Grundsatz her keine Probleme geben.

Der Hauptmieter, also der Freund, muss nur unter Nennung des Namens ihrer Tochter dem Vermieter mitteilen, dass er seine Lebensgefährtin mit in die Wohnung aufnimmt. Solange die beiden nicht verheiratet sind, ist die Tochter nur Untermieterin.

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