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Linksfraktion fordert Straffreiheit für »Containern«

Rechtsausschuss im Bundestag berät mit Sachverständigen über eine mögliche Legalisierung

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Die Linksfraktion im Bundestag will das sogenannte Containern erlauben. »Es ist eine große Ungerechtigkeit, dass Menschen in Zeiten von Klimawandel und Ressourcenverschwendung kriminalisiert werden, wenn sie weggeworfene Lebensmittel retten«, sagte der Linken-Abgeordnete Niema Movassat der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. »Niemandem wird geschadet, wenn Lebensmittel aus einer Supermarktmülltonne gerettet werden.« Vielmehr sei die Entnahme noch genießbarer Lebensmittel ein Beitrag zum Ressourcenschutz. »Die Strafverfolgung von Menschen, die Lebensmittel retten, ist absurd.«

Die Linksfraktion verlangt deshalb von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf, »durch den die Aneignung entsorgter Lebensmittelabfälle von der Strafverfolgung ausgenommen wird« - etwa, indem Lebensmittelabfälle als herrenlos definiert werden. Wer Nahrungsmittel aus dem Müll von Supermärkten fischt, muss bisher befürchten, als Dieb verurteilt zu werden.

An diesem Donnerstag soll der Rechtsausschuss eine Reihe von Sachverständigen zu dem Vorstoß anhören. Dass es vor der Bundestagswahl im September kommenden Jahres noch etwas werden könnte mit einer Neuregelung, glaubt Movassat indes nicht. Rund 12 Millionen Tonnen Lebensmittel landen laut Bundeslandwirtschaftsministerium in Deutschland jedes Jahr im Müll.

Der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels lehnt den Vorstoß ab. »Containern ist Diebstahl«, sagte Sprecher Christian Böttcher der dpa. »Das Straf- und Zivilrecht bieten aus der Sicht des Lebensmittelhandels keinen Ansatz, das Problem der Lebensmittelverschwendung zu lösen.« Die Unternehmen bemühten sich bereits um möglichst zielgenaue Bestellungen.

Nach einer Untersuchung für das Bundeslandwirtschaftsministerium entfallen 4 Prozent der Lebensmittelabfälle auf den Handel, mehr als die Hälfte hingegen auf Privathaushalte. Wenn man der Logik der Linksfraktion folge, müsse man eigentlich »das Containern in Mülltonnen von privaten Haushalten legalisieren«, argumentierte Böttcher. »Die Verlustquote im Lebensmittelhandel selbst, also der Anteil der Lebensmittel, die im Handel wegen Bruch oder Verderb nicht verkauft werden können, liegt bei den frischen Lebensmitteln im Durchschnitt bei knapp 3 Prozent.« dpa/nd

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