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Ganztagsanspruch an Grundschulen

  • Lesedauer: 2 Min.

Der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz an Grundschulen in Deutschland soll ab 2025 stufenweise eingeführt werden. Bis 2029 solle der Anspruch dann jahrgangsweise in ganz Deutschland umgesetzt werden.

Im Koalitionsvertrag war festgelegt, einen Rechtsanspruch bis 2025 für Grundschulkinder einzuführen. Wegen des dafür nötigen Ausbaus von Schulen und Räumlichkeiten und den massiv steigenden zusätzlichen Personalkosten für Betreuungspersonal gab es langen Streit zwischen Bund und Ländern über die Finanzierung.

Für die neu zu schaffenden Ganztagsplätze an den bundesweit rund 15 000 Grundschulen werden mehr als 33 000 zusätzliche Erzieherinnen und Erzieher an den Grundschulen gebraucht, hatte eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg ergeben.

Reform der Kinder- und Jugendhilfe

Die Bundesregierung hat »grünes Licht« für eine Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland gegeben und dafür eine Reform auf den Weg gebracht, die im kommenden Frühjahr in Kraft treten soll.

Der Gesetzentwurf sieht schärfere Qualitätskontrollen von Jugendhilfe-Angeboten und Verbesserungen für Jugendliche vor, die in Pflegefamilien oder Jugendeinrichtungen leben. Es soll unparteiische Anlauf- und Beratungsstellen für Kinder und Jugendliche geben. Ab 2028 sollen die Jugendämter für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung gleichermaßen zuständig sein.

Mit dem Gesetz werden zudem die Rechte von Pflegeeltern und leiblichen Eltern eines Kindes neu austariert. Wenn das Kind bei den Pflegeeltern dauerhaft besser aufgehoben ist, soll es dort unter bestimmten Umständen auch dauerhaft und nicht nur befristet bleiben können. epd/nd

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