Rot-Rot-Grün räumt Streit über Soforthilfe mit dem Bund ab

Hauptausschuss gewährte Zuschuss von 150 Millionen Euro zur finanziellen Unterstützung für Solo-Selbstständige und kleinere Unternehmen in Berlin

  • Martin Kröger
  • Lesedauer: 4 Min.

Marita Koch ist immer noch verunsichert. Die Osteopathin, die selbstständig eine Praxis in Berlin unterhält, hat die Coronakrise im März dieses Jahres schwer getroffen. Koch, die ihren richtigen Namen nicht in einer Zeitung lesen möchte, beantragte deshalb die seinerzeit von Rot-Rot-Grün aufgelegte »Soforthilfe II«, die für besonders hart von der Coronakrise betroffene Kleinstunternehmen mit maximal zehn Beschäftigten sowie Freiberufler und sogenannte Solo-Selbstständige vorgesehen war. »In dem Moment, wo ich es beantragt habe, wusste ich nicht, wie es weitergeht«, erzählt Koch. Alle Patientinnen und Patienten hatten plötzlich ihre Termine abgesagt. Es drohte eine Finanzlücke, über die die beantragten 5000 Euro öffentliche Unterstützung hinweghelfen sollten. Am Ende kam es anders: »Die wirtschaftliche Lage hat sich nicht so schwierig entwickelt wie befürchtet«, sagt Marita Koch. Sie fragt sich besorgt, ob sie das Geld unberechtigterweise in Anspruch genommen hat. Um sicherzugehen, hat sie das Geld lieber beiseite gelegt und es bei der Steuer als Einnahme deklariert.

Wie Koch dürfte es vielen in Berlin gehen. Nach einer vertraulichen Aufstellung der Investitionsbank Berlin (IBB), die »nd« vorliegt, wurden am Ende 213 109 Anträge für die »Soforthilfe II« bewilligt. An öffentlichen Mitteln flossen für diesen Liquiditätszuschuss insgesamt 1,8 Milliarden Euro. Doch bis Ende September gaben allein in Berlin Soforthilfeempfängerinnen und -empfänger Mittel in Höhe von 143 Millionen Euro freiwillig zurück. Offenbar, weil sie die Hilfen doch nicht benötigten.

Derzeit schreibt die IBB, die seinerzeit die Gelder extrem schnell an die Betroffenen auszahlte, die Hilfeempfängerinnen und -empfänger an. Hintergrund ist, dass die Anträge seinerzeit auf den Angaben der Antragstellerinnen und -steller beruhten, die ihren Finanzbedarf für drei und sechs Monate schätzen sollten. Mit dem Datum 30. November 2020 gilt das Programm nun als »beendet«.

»Wir sind angehalten, auf die Rechte und Pflichten hinzuweisen«, erklärt Jens Holtkamp, Leiter Unternehmenskommunikation der IBB. Damit komme die Investitionsbank ihrer Aufgabe als Bewilligungsstelle von öffentlichen Mitteln nach. Die IBB verlangt, dass die Antragsstellerinnen und -steller »eigenverantwortlich« checken, ob sie das Geld am Ende auch wirklich benötigten. Wer dazu Fragen hat, denn verweist die IBB auf ihre Homepage, auf der zahlreiche Fragen beantwortet werden.

Für zusätzliche große Verunsicherung hatten im Sommer dieses Jahres Medienberichte gesorgt, dass der Bund Berlin vorwirft, bei der Auszahlung der Mittel gegen Bundesvorgaben verstoßen zu haben. Dazu muss man wissen, dass Berlin bereits am 27. März bis zum 1. April Soforthilfen unbürokratisch gewährte, während der Bund zeitlich hinterherhinkte. Dabei zahlte Berlin auch ausdrücklich Geld für »persönliche Lebenshaltungskosten« - der Bund sah jedoch in seinen Kriterien vor, dass beispielsweise lediglich Hilfen für Mieten und laufende Leasingverfahren für Firmenfahrzeuge gefördert werden. »Wenn Berlin seine Solo-Selbstständigen und Kleinunternehmer weitergehend fördern möchte und auch die Personalkosten erstatten will, darf das Land das natürlich tun, aber auf eigene Rechnung und nicht zulasten des Bundeshaushaltes«, hatte Ulrich Nußbaum, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Anfang Juni dieses Jahres dem »Tagesspiegel« dazu gesagt.

Nach nd-Informationen aus Koalitionskreisen ist die Kontroverse zwischen Bundeswirtschaftsministerium und dem Land Berlin inzwischen bereinigt worden. Denn bereits Mitte November dieses Jahres bewilligte der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses der in Berlin zuständigen Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe weitere Mittel in Höhe von 150 Millionen Euro, um die außerplanmäßigen Ausgaben für die Soforthilfe zu finanzieren. Dabei ging es technisch gesehen auch darum, vorgesehene Mittel vor dem zweiten Nachtragshaushalt auszahlen zu können, den das Abgeordnetenhaus in der vergangenen Woche verabschiedet hat.

»Es ist gut, wenn das jetzt mit dem Bund geregelt ist«, erklärte der Haushaltsexperte der Linksfraktion, Steffen Zillich, dieser Zeitung. »Gerade die jetzige Erfahrung mit den Überbrückungshilfen des Bundes zeigen, dass Berlin sich richtig entschieden hat, schnell zu unterstützen«, so Zillich. Anders als Berlin konnte der Bund die sogenannten Novemberhilfen bisher nur in Tranchen auszahlen.

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