Nicht auf den ersten Eindruck vertrauen

Rund um die Wohnungssuche

  • Lesedauer: 5 Min.

Allerdings sollte man die Entscheidung, eine Wohnung anzumieten, nicht aus dem Bauch heraus treffen. Denn eine vorschnelle Entscheidung kostet leicht ein paar tausend Euro.

Haben sowohl Vermieter als auch Mieter einen Mietvertrag unterschrieben, ist er für beide Seiten verbindlich. Überlegt der Mieter es sich dann doch noch anders, hat er regelmäßig kein Widerrufsrecht und kann auch nicht vom Vertrag zurücktreten. Ihm bleibt nur, den Mietvertrag mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen - und die Miete für diese drei Monate zu zahlen. Hat er einen längerfristigen Zeitmietvertrag unterschrieben, hat er diese Möglichkeit nicht und muss grundsätzlich für die Dauer des Vertrages Miete zahlen.

Der Mieter sollte sich also vor Unterzeichnung des Mietvertrages auf keinen Fall unter Druck setzen lassen und genau überlegen, ob die Wohnung den eigenen Bedürfnissen entspricht und ob die Miete bezahlbar ist.

Das Wohnumfeld

Empfehlenswert ist es, sich zunächst einen Eindruck vom Umfeld der Wohnung zu machen. Wo sind die nächstgelegenen Haltestellen für den öffentlichen Nahverkehr, wo Lebensmittelgeschäfte, Schulen, Kitas, Ärzte oder Apotheken? Wichtig ist auch, ob das Haus an einer Haupt- oder Nebenstraße liegt.

Schauen Sie sich das Umfeld am besten nicht nur am Wochenende oder abends an, sondern auch zur »Rushhour«. Nur so bekommen Sie einen tatsächlichen Eindruck vom Lärm.

Haus und Wohnung

Bei der eigentlichen Wohnungsbesichtigung sollten folgende Punkte beachtet werden:

- Ist das Treppenhaus gepflegt oder stark renovierungsbedürftig?

- Gibt es einen Aufzug?

- Wie groß ist die Wohnung, insbesondere die konkret nutzbare Wohnfläche? Im Zweifel alle Wohnräume nachmessen. Sie müssen klären, ob Sie Ihre Möbel wie geplant aufstellen können, ob die Raumhöhe ausreichend ist, welche Stellflächen es unter Berücksichtigung von Schrägen, Fenstern und Zimmertüren gibt.

- Kommt es auf Helligkeit der Räume an, dann achten Sie darauf, dass die Wohnung hohe Decken, keine oder wenige Schrägen sowie viele Fenster hat. Wohnungen mit Süd-West-Lage sind meist am hellsten.

- Gibt es ausreichend Steckdosen und Lichtquellen?

- Wie hellhörig ist das Haus eigentlich? In einer leeren und ausgeräumten Wohnung klingt zwar alles etwas lauter, trotzdem sollten Gesprächsfetzen aus der Nachbarwohnung oder Schritte aus der darüber liegenden Wohnung nicht zu hören sein.

- Sind Stauflächen oder Einbauschränke vorhanden? Fragen Sie nach weiteren Abstellräumen im Keller oder auf dem Speicher, nach Waschküche, Trockenräumen und Fahrradkellern.

- Sind Balkon oder Terrasse sinnvoll zu nutzen? Hier kommt es auf Größe und Lage an.

- Hat das Bad eine Badewanne und/oder eine Dusche? Sind Waschbecken, Wanne, WC und die sonstigen Badeinrichtungen neuwertig oder »uralt«?

- Gibt es im Bad oder WC ein Fenster oder eine sonstige Belüftungsmöglichkeit?

- Wo können Waschmaschine und Trockner aufgestellt werden?

- Können Sie in der Küche eine Essecke aufstellen? Wie ist es mit Herd, Kühlschrank und Kücheneinrichtung? Kann/muss eine Einbauküche übernommen werden? Gibt es einen Gas- oder Elektroanschluss?

- Sind Isolierglasfenster vorhanden? Ist die Fassade gedämmt?

- Welche Heizungsart gibt es?

Mängel und Schäden

Sprechen Sie den Vermieter, Verwalter oder Makler direkt an, wenn Ihnen bei der Besichtigung Mängel oder Schäden in der Wohnung auffallen. Fragen Sie, wann diese beseitigt werden. Wenn Sie die Wohnung tatsächlich anmieten, sollten Sie auf ein Wohnungsübergabeprotokoll bestehen. Hier können Sie und der Vermieter den genauen Zustand der Wohnung festhalten, insbesondere einzelne Schäden und Mängel dokumentieren.

Tipp: Wohnungsübergabeprotokolle gibt es bei Ihrem örtlichen Mieterverein oder kostenlos zum Download über die Internetseite des Deutschen Mieterbundes www.mieterbund.de

Miete und Nebenkosten

Natürlich geht es bei der Anmietung der Wohnung in erster Linie um die Höhe der Miete. Entspricht sie der örtlichen Durchschnittsmiete? Ist die Mietpreisbremse einschlägig und wurden ihre Vorgaben eingehalten? Neben der Miete ist auch die Höhe der Nebenkosten wichtig. Garten, Hausmeister, Aufzug usw. kosten Geld. Fragen Sie, wie hoch die monatlichen Vorauszahlungen sein werden. Bevor Sie den Mietvertrag unterschreiben, sollten Sie sich die Abrechnung des Vermieters für das Haus/Wohnung zeigen lassen.

Im Zuge eines Wohnungswechsels müssen neben den reinen Umzugskosten oft auch noch Einmalkosten aufgebracht werden. An diese Positionen müssen Sie denken:

Mietkaution: Drei Monatsmieten (netto kalt) darf der Vermieter verlangen. Während Sie die Mietkaution in aller Regel schon bei Beginn des Mietverhältnisses aufbringen müssen, lässt sich Ihr »alter« Vermieter wahrscheinlich viel Zeit mit der Rückzahlung der Kaution.

Schönheitsreparaturen: Klä- ren Sie, ob und inwieweit Sie in der alten Wohnung Schönheitsreparaturen durchführen oder bezahlen müssen. Schauen Sie sich auch unter diesem Gesichtspunkt die neue Wohnung genau an. Muss hier ebenfalls investiert werden? Die aktuellsten Regelungen zu Schönheitsreparaturen finden Sie in der MieterZeitung 4/2020 sowie im nd-Ratgeber vom 28. Oktober und 18. November 2020.

Abstand/Ablöse: Klären Sie mit dem Vermieter, ob Einrichtungsgegenstände in der neuen Wohnung übernommen werden können oder zu kaufen sind.

Auskunftsverlangen des Vermieters

Viele Mietinteressenten werden insbesondere in großen und nachgefragten Städten geradezu genötigt, umfassende Auskunft über sich zu erteilen. Um die Bonität des Mieters überprüfen zu können, verlangen Vermieter häufig die Vorlage einer Schufa-Auskunft, einer Selbstauskunft und einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Auch wenn der Vermieter darauf keinen Anspruch hat, haben Mieter oft keine andere Wahl, da sie andernfalls keine Chance auf die Anmietung der Wohnung haben.

Vermieter dürfen aber auch nicht unbegrenzt Auskünfte verlangen. Der Mieter ist nur verpflichtet, wahrheitsgemäß auf solche Fragen zu antworten, die in direktem Zusammenhang mit dem Mietvertrag stehen. Erkundigt sich der potenzielle Vermieter also nach dem Nettoeinkommen, nach Arbeitsverhältnis oder der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Mitglieder, sollte der Mieter diese Fragen wahrheitsgemäß beantworten.

Persönliche Fragen müssen dagegen nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden. Fragt der Vermieter nach der Religion, Krankheit, Hobbys, Parteimitgliedschaft, der Mitgliedschaft im Mieterverein, nach Schwangerschaft oder häufigem Besuch, muss der Mieter nicht der Wahrheit entsprechend antworten.

Aus: MieterZeitung 5/2020

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