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Gesetz zur Regulierung von Organisationen in Türkei beschlossen
Aktivitäten von Nichtregierungsorganisationen können damit »willkürlich« eingeschränkt werden
Istanbul. Das türkische Parlament hat umstrittene Bestimmungen zur Regulierung von zivilgesellschaftlichen Organisationen beschlossen. Eine Mehrheit der Parlamentarier in Ankara stimmte in der Nacht zu Sonntag für ein entsprechendes Gesetz, wie die staatliche Nachrichtenagentur Anadolu berichtete.
Menschenrechtsorganisationen kritisieren, dass das Innenministerium damit mehr Macht über Nichtregierungsorganisationen erhält. Dadurch könnten deren Aktivitäten »willkürlich« eingeschränkt werden, so etwa die Organisation Human Rights Watch (HRW). Das Gesetz soll dem Titel nach dazu dienen, die Finanzierung und Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen zu verhindern. HRW hatte aber schon vorab kritisiert, dass sich ein großer Teil mit der Regulierung unabhängiger Gruppen beschäftige.
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Laut Anadolu stimmte das Parlament etwa für Bestimmungen mit denen das Innenministerium das Recht erhält, ein Gruppenmitglied von seiner Position zu suspendieren, wenn gegen die Person unter anderem unter dem Gesetz zur Verhinderung der Finanzierung von Terrorismus und im Zusammenhang mit deren zivilgesellschaftlichen Aktivitäten ermittelt wird. Das Ministerium kann demnach die Aktivitäten der gesamten Organisation aussetzen. Dies müsse einem Gericht vorgelegt werden, das innerhalb von 48 Stunden über den Fall entscheide. HRW kritisiert, dass Gesetze zum Kampf gegen Terrorismus in der Türkei oft missbräuchlich verwendet würden.
Die islamisch-konservative Regierungspartei AKP hatte das Gesetz ins Parlament eingebracht. Sie hat in der Allianz mit der ultranationalistischen MHP eine Mehrheit. dpa/nd
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