Bonitätsprüfung im Auftrag des Verbrauchers

fragen & antworten zum Neuen Service der Schufa

  • Lesedauer: 4 Min.

Die SCHUFA CheckNow genannte Lösung basiert auf einer mit dem Kunden vereinbarten Analyse seiner Kontoinformationen. Die freiwillige Analyse der Kontoinformationen ist für Verbraucher kostenlos und erfolgt durch die SCHUFA. Hierzu muss der Kunde explizit einen Auftrag erteilen.

Im weiteren Prozess analysiert die SCHUFA die bonitätsrelevanten Daten und übermittelt anschließend ausschließlich das Ergebnis an das Unternehmen. Auf dieser Basis kann das Unternehmen erneut prüfen, ob es nun doch einen Vertragsabschluss gewähren kann. Zu keiner Zeit erhält das Unternehmen selbst die Kontoinformationen wie z. B. Buchungen oder einzelne Kontostände.

Das neue Angebot der SCHUFA basiert auf den Neuerungen der zweiten EU-Zahlungsdiensterichtlinie, kurz PSD2. Sie soll den Zahlungsverkehr in der EU für Verbraucher bequemer und sicherer machen und zugleich den Wettbewerb fördern. Nach erfolgreichem Abschluss der Testphase plant die SCHUFA das Verfahren allen Unternehmen zur Verfügung zu stellen, die Ihr Leistungsangebot einem erweiterten Verbraucherkreis öffnen wollen.

Welchen Zweck verfolgt die SCHUFA mit dem neuen Service?

Unternehmen (wie Telekommunikationsdienstleister) nehmen bei der Bearbeitung des Vertragswunsches eines Verbrauchers regelmäßig eine Bonitätsprüfung vor. Sollten die im Rahmen der Risikoprüfung erhobenen Informationen für einen Vertragsabschluss nicht ausreichend sein, ermöglicht SCHUFA CheckNow in Zusammenarbeit mit dem BaFin-lizensierten Kontoinformationsdienstleister finAPI eine weitere Bonitätseinschätzung anhand des angegebenen Zahlungskontos. Ist diese erfolgreich, können Unternehmen dem Verbraucher einen Vertrag möglicherweise doch anbieten.

Was ist, wenn der Verbraucher das Verfahren nicht möchte?

Mit dem SCHUFA CheckNow Service können Verbraucher ihre Bonität über die übliche Bonitätsprüfung hinaus nachweisen, um den gewünschten Vertrag doch abschließen zu können. Sofern Verbraucher dies nicht möchten, steht es ihnen frei, den Service nicht zu nutzen. Ohne eine entsprechende Vereinbarung mit der SCHUFA und die Zustimmung zum Kontoeinblick des Verbrauchers werden weder Kontotransaktionsdaten freigegeben noch erfolgt die zusätzliche Bonitätseinschätzung. Es bleibt dann bei der herkömmlichen Risikoprüfung.

Auf welchen Regelungen beruht die Datenverarbeitung?

Die einschlägigen Regelungen des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG), der Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Service Directive PSD2) sowie dem Entwurf der Guidelines der European Data Protection Authority (EPDA) zum Verhältnis der PSD2 zur Datenschutz Grundverordnung (DS-GVO) finden vollumfänglich Berücksichtigung. Das SCHUFA CheckNow-Verfahren wurde zusammen mit Rechtsexperten konzipiert und Datenschutzaufsichtsbehörden vorgelegt.

Wie kommt die SCHUFA an die Daten?

Die SCHUFA nutzt für die Bereitstellung der Daten die finAPI GmbH. finAPI hat eine BaFin Zulassung als Kontoinformationsdienstleister (KID) sowie Zahlungsauslösedienstleister (ZAD) und ist eine Tochter der SCHUFA Holding AG.

Werden im Rahmen von SCHUFA CheckNow Daten Dritter (sogenannte Silent-Party-Data) oder Gesundheitsdaten gespeichert, die aus den Kontoinformationen auslesbar sind?

Nein, die SCHUFA speichert solche Daten nicht.

Wie ist die Zustimmung des Verbrauchers geregelt?

Der Verbraucher erteilt der SCHUFA explizit und freiwillig den Auftrag, bonitätsrelevante Daten des Zahlkontos einzusehen. Hierzu nutzt die SCHUFA die zum Unternehmen gehörende und BaFin-lizensierte finAPI GmbH. Der eigentliche Kontozugriff setzt noch einmal eine gesonderte Zustimmung voraus. Der Verbraucher ist so doppelt abgesichert.

Wer verarbeitet die Daten zu welchem Zeitpunkt?

Den Einblick in das Konto nimmt ausschließlich die finAPI GmbH vor. Die Verarbeitung der Daten findet aufgrund des mit dem Verbraucher geschlossenen Servicevertrages bei der SCHUFA statt. Das Unternehmen (z. B. der Telekommunikationsanbieter) erhält ausschließlich das Analyseergebnis der SCHUFA, aber zu keiner Zeit Informationen über die Kontoinformationen wie Buchungen oder einzelne Kontostände der Verbraucher.

Speichert die SCHUFA die Daten?

Für das CheckNow-Verfahren nicht benötigte Daten werden von vorn herein aussortiert und gelöscht. Im Übrigen erfolgt eine Verarbeitung nur, um den Dienst zu verbessern. Eine darüber hinausgehende Datenverarbeitung findet nur statt, wenn der Verbraucher - und zwar ausdrücklich und unabhängig von der eigentlichen Dienstleistung - eine gesonderte Einwilligung zur weiteren Verarbeitung der aus seinem Konto ausgelesenen Daten durch die SCHUFA erteilt. Über den Zweck der dort dann erfolgenden Datenverarbeitung wird der Verbraucher im Datenschutzhinweis ausführlich hingewiesen (z .B. Betrugsprävention etc.).

Was passiert, wenn der Verbraucher in die weitere Verarbeitung der Daten bei der SCHUFA nicht einwilligt?

Die Erbringung der Dienstleistung (hier: Bonitätsbewertung auf Basis von Kontoinformationsdaten) erfolgt unabhängig von der Erteilung einer Einwilligung in eine etwaige darüber hinausgehende Verarbeitung der Kontoinformationen bei der SCHUFA. Der Verbraucher kann also den Dienst unabhängig von der Erteilung einer solchen Einwilligung nutzen. dpa/nd

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