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Die praktische Führerscheinprüfung künftig mit festen Kriterien

nachtrag zu änderungen bei der mobilität im neuen jahr

  • Lesedauer: 2 Min.

Ab 1. Januar 2021 werden zahlreiche Verbesserungen bei der praktischen Fahrerlaubnisprüfung in die Praxis umgesetzt. Die Aufgaben für sichereres Fahren werden erweitert und bundesweit vereinheitlicht sowie feste Bewertungskriterien für die Prüfung eingeführt.

Die Prüfer fertigen während der Prüfungsfahrt ein elektronisches Protokoll an, in dem die Leistungen der Fahrschüler bewertet werden. Am Ende jeder Prüfung findet ein ausführliches Feedbackgespräch statt, in dem die Bewerber auf ihre Stärken und Schwächen hingewiesen werden. Die Prüfung selbst wird um zehn Minuten verlängert. Die »Optimierte Praktische Fahrerlaubnisprüfung« (OPFEP) gilt für alle Führerscheinklassen. Weitere Infos zur OPFEP unter: www.vdtuev.de/ pressemitteilungen/aenderungen-der-praktischen-fahrerlaubnispruefung-ab-2021

Prüfung mit Automatikwagen

Ab 1. April 2021 können Fahrschüler ihre praktische Führerscheinprüfung auch mit einem Automatikwagen absolvieren und damit ihre Fahrerlaubnis der Klasse B erwerben. Der Führerschein ist für Automatik- und Schaltwagen gültig. Voraussetzung ist allerdings, dass auch Fahrstunden mit einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe absolviert worden sind.

Erforderlich sind mindestens 10 Fahrstunden à 45 Minuten und eine abschließende 15-minütige Testfahrt innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften. Auf diese Weise soll die Ausbildung auf Fahrzeugen mit alternativen Antrieben und sicherheitsrelevanten Fahrerassistenzsystemen gefördert werden.

Datenerhebung in Neufahrzeugen

Ab 1. Januar 2021 müssen alle in der EU neu zugelassenen Fahrzeuge gemäß der Abgasnorm EU6 AP bestimmte Daten im laufenden Fahrbetrieb speichern. Dazu gehören die Fahrzeug-Identifizierungsnummer, die Fahrgeschwindigkeit, die zurückgelegte Gesamtfahrstrecke sowie der Kraftstoff- und Stromverbrauch.

Mit dem »On Board Fuel Consumption Monitoring« soll unter anderem ermittelt werden, ob Hybrid-Fahrzeuge überwiegend als Stromer oder als Verbrenner genutzt werden. Nur mit einem hohen Elektroanteil wären Hybride klimafreundlicher als herkömmliche Verbrenner. Die Daten können über die OBD-Schnittstelle gemäß ISO 15031 zum Beispiel im Rahmen der Hauptuntersuchung ausgelesen werden. Die Regelung galt bereits seit Januar 2020 für neu in der EU zugelassene (homologierte) Fahrzeugtypen.

Neue HU-Plaketten Rosa und Grün

Im Jahr 2021 müssen alle Fahrzeuge mit einer gelben Plakette zur Hauptuntersuchung (HU). Die TÜV-Prüfstellen bleiben auch während des aktuellen Lockdowns unter umfangreichen Hygiene- und Infektionsschutzregeln geöffnet. Gebrauchtwagen erhalten bei bestandener HU eine rosa Plakette und müssen im Jahr 2023 wieder zum TÜV. Neu zugelassene Fahrzeuge bekommen eine grüne Plakette und müssen erst im Jahr 2024 zur ersten HU.

Wer die Fristen für die notwendige HU seines Fahrzeugs überzieht, dem droht ein Bußgeld. VdTÜV/nd

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