Werbung

Wenn ein Originalschlüssel fehlt

Diebstahl oder Versicherungsbetrug?

  • OnlineUrteile.de
  • Lesedauer: 1 Min.

Die Versicherung vertrat die Auffassung, dass nicht auszuschließen sei, dass es sich hier um einen vorgetäuschten Diebstahl handle. Denn der Versicherungsnehmer könnte einen Schlüssel an einen Dritten gegeben haben, der den Wagen dann »stehlen« sollte.

Dieser Verdacht sei nicht berechtigt, entschied der BGH (Az. IV ZR 279/94). Kaum jemand wisse über Jahre hinweg genau, was er mit den Originalschlüsseln seines Fahrzeugs gemacht habe. Schlüssel könne man verlieren oder verlegen. Denkbar sei auch, dass der Täter vor dem Diebstahl unbemerkt einen der Schlüssel entwendet habe.

Allein der Verlust eines Schlüssels beweise nicht, dass ein »Auftragsdieb« geplant sei. Versicherungsnehmer rechneten außerdem beim Abschluss des Versicherungsvertrags nicht damit, dass sie für Versicherungsschutz sämtliche Schlüssel besonders sorgfältig aufbewahren müssten. Anders wäre der Fall zu beurteilen, wenn weitere Anhaltspunkte vorlägen, aus denen man auf einen vorgetäuschten Diebstahl schließen könnte. OnlineUrteile.de

- Anzeige -

Wir haben einen Preis. Aber keinen Gewinn.

Die »nd.Genossenschaft« gehört den Menschen, die sie ermöglichen: unseren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die mit ihrem Beitrag linken Journalismus für alle sichern: ohne Gewinnmaximierung, Medienkonzern oder Tech-Milliardär.

Dank Ihrer Unterstützung können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen sichtbar machen, die sonst untergehen
→ Stimmen Gehör verschaffen, die oft überhört werden
→ Desinformation Fakten entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und vertiefen

Jetzt »Freiwillig zahlen« und die Finanzierung unserer solidarischen Zeitung unterstützen. Damit nd.bleibt.

- Anzeige -
- Anzeige -