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Frankreich wegen Nichteinhaltung von Klimazielen verurteilt
Vier Umweltverbände und 2,3 Millionen Bürger hatten gegen den Staat geklagt
Der französische Staat ist am Mittwoch vom Pariser Verwaltungsgericht dazu verurteilt worden, einen symbolischen Euro als »moralischen Schadenersatz« zu zahlen. Vier Umweltverbänden hatten Frankreich wegen der Nichteinhaltung versprochener Maßnahmen zum Klimaschutz geklagt. Die Richter erkannten damit prinzipiell den Vorwurf der Umweltschützer an und pochten auf die Einhaltung der Zusagen. Über den Inhalt der Klage will das Gericht im Detail erst in zwei Monaten urteilen und bis dahin den Vertretern des Staates Gelegenheit geben, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.
Auf dem Pariser Klimagipfel im Dezember 2015 hatte sich die französische Regierung verpflichtet, bis 2030 durch geeignete Gesetze und Maßnahmen die CO2-Emissionen im Land um 40 Prozent zu senken. Damit wollte man einen Beitrag zum gemeinsame Ziel leisten, die Erderwärmung auf möglichst unter 1,5 Grad Celsius zu beschränken. Doch der daraufhin festgelegte »Fahrplan« der CO2-Senkungen wurde schon bald nicht mehr eingehalten. Auch nicht, nachdem die selbst gesteckten Ziele nach unten revidiert worden waren.
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Daraufhin haben die vier Organisationen Greenpeace, NAAT, Oxfam und die Stiftung Nicolas Hulot 2019 Klage gegen den Staat eingereicht. Um dieser Initiative Nachdruck zu verleihen, wurde die Petition »Die Affäre des Jahrhunderts« gestartet, die die Vorwürfe auflistet und die von 2,3 Millionen Franzosen unterzeichnet wurde.
»Es geht nicht darum, dass der Staat Schadenersatz zahlt, sondern dass die Regierung handelt«, sagte Yannick Jadot, Vorsitzender der Partei der Grünen, zu dem Urteil. »Der Staat wird sich jetzt bekennen müssen. Seit Jahren warnen die Wissenschaftler: Wenn nicht bald gehandelt wird, bekommen wir ein Klimachaos, mit unerträglichen Hitzeperioden, mit immer häufigeren Überschwemmungen und Waldbränden, mit unumkehrbaren Folgen für die Artenvielfalt. Dagegen kann eine konsequente Energiewende, die Wärmedämmung der Wohnungen und eine Umstellung der Wirtschaft auf Klimaverträglichkeit und Schonung der Ressourcen sowie eine umweltverträglichere Landwirtschaft Millionen neuer Arbeitsplätze schaffen.«
Stattdessen hätte die Regierung vor den Wahlen vollmundige Verprechungen gemacht, um sie dann doch nicht zu halten, so Jadot. »Sie sind Schritt um Schritt vor der Lobby der Industrie und der Intensivlandwirtschaft zurückgewichen.«
Die Regierung hat das Urteil »zur Kenntnis genommen« und eingeräumt, dass »die nach dem Klimagipfel gesteckten Ziele tatsächlich nicht eingehalten wurden«. Doch habe man aus dieser Erkenntnis heraus seit 2017 große Anstrengungen unternommen, das zu ändern. Ein 2019 verabschiedetes Gesetz über Maßnahmen zugunsten des Energiewandels habe das ehrgeizige Ziel gesetzt, bis 2050 Frankreich CO2-neutral zu machen. Ferner wird darauf verwiesen, dass von dem 100-Milliarden-Euro-Programm zur Ankurbelung der Wirtschaft nach der Coronakrise 30 Milliarden für Maßnahmen bestimmt sind, die direkt oder indirekt dem Klimaschutz dienen. Ein weiteres Umwelt- und Klimaschutzgesetz werde in der nächsten Woche vom Ministerrat verabschiedet und dem Parlament zugeleitet.
Beobachter geben zu bedenken, dass »der Staat« mehr ist als nur die Regierung mit ihren Behörden und den gewählten Körperschaften, die durch Gesetze, Verordnungen und finanzielle Anreize versuchen können, die Industrie und Landwirtschaft zu mehr Umweltverträglichkeit zu zwingen oder zu lenken. Den zum Staat gehörten auch die Bürger. Auf ihre Entscheidungen, mehr oder weniger umweltschonend zu leben und zu handeln, habe die Regierung kaum Einfluss. Hier könnten und müssten die Umweltverbände mehr Aufklärungs- und Erziehungsarbeit leisten, so die Beobachter. Und: Manche würde es sich mit ihren Klagen auch sehr einfach machen. So gehört zu den vier Klägern die von Nicolas Hulot gegründete Stiftung, die seinen Namen trägt. Er war selbst von Mitte 2017 bis Mitte 2018 Umweltminister und so mitverantwortlich für die Fehler und Versäumnisse der Regierung.
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