Schulen und Friseure zuerst

Bund und Länder verlängern Lockdown und planen erste Lockerungen

Der Druck auf und die Erwartungen an die Beratungen zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Länderchefs darüber, wie es nach dem Ende des derzeitigen Lockdowns weitergehen soll, waren enorm. In der Debatte trafen da im Vorfeld die Rufe nach Lockerungen für schwer getroffene Branchen, die Frage der Schulöffnungen, wachsende Ungeduld in der Bevölkerung auf die Warnungen vor den ansteckenderen Coronavirus-Varianten und die Angst, möglicherweise verfrühte Öffnungen, könnten die bisherigen Anstrengungen zunichte machen.

So herrschte am Mittwoch auch offenbar großer Rede- und Abstimmungsbedarf. Vor allem das Datum bis zu dem der Lockdown, der am 14. Februar enden würde, erneut verlängert werden sollte, war demnach wohl umstritten. In dem am Morgen vom Kanzleramt verschickten Beschlussentwurf war hierfür der 14. März genannt. Eine Verlängerung, die den Ländern offensichtlich zu weit ging. In ihrem Arbeitspapier, auf das sich die Ministerpräsidenten in ihrer Vorbesprechung zur Videokonferenz mit der Kanzlerin geeinigt hatten, schlugen diese stattdessen den 7. März vor. Auf welches Datum sich die Runde am Ende einigte, war zum Redaktionsschluss noch offen.

Einig schienen sich Bund Länder beim Thema Schulen zu sein. Hier war vorgesehen, dass die Länder »im Rahmen ihrer Kultushoheit über die schrittweise Rückkehr zum Präsenzunterricht und die Ausweitung des Angebots der Kindertagesbetreuung«, entscheiden. Auch beim Thema Friseure und andere Angebote »hygienisch notwendiger körpernaher Dienstleistungen« zeichnete sich eine Einigung ab. Die Länder schlugen hierfür den 22. Februar vor, der Bund nannte den 1. März als Termin. Zur Begründung für die Priorität bei Friseuren hieß es in den Papieren: »Vor dem Hintergrund der Bedeutung von Friseuren für die Körperhygiene und der jetzt bereits seit längerem bestehenden Schließung erscheint es erforderlich, die Inanspruchnahme zu ermöglichen, da erhebliche Teile der Bevölkerung, insbesondere ältere Menschen, auf diese angewiesen sind.«

Ob Anfang oder Mitte März, die Verlängerung des Lockdowns bedeutet in jedem Fall enorme weitere Belastungen. Auch für die Empfänger von Grundsicherungsleistungen. Deren »Corona-Zuschlag« von einmalig 150 Euro soll laut Mitteilung des Bundesarbeitsministeriums von Mittwoch im Mai ausgezahlt werden. Die Auszahlung soll automatisch erfolgen. Das Bundeskabinett hatte die gesetzliche Vorlage im Rahmen des sogenannten dritten Sozialschutzpakets am Dienstag gebilligt. Sie muss jetzt im Bundestag beraten werden. »Der Gesetzentwurf wurde vollmundig als Sozialschutzpaket III angekündigt, wird aber erst in einem Vierteljahr als verspätetes Almosen-Briefchen an die Betroffenen zugestellt«, erklärte dazu Katja Kipping, sozialpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag und Parteivorsitzende. Mit Agenturen

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