Wenn ein Verkehrsunfall zum nächsten führt ...

Problem mit der Kfz-Haftpflichtversicherung

  • OnlineUrteile.de
  • Lesedauer: 2 Min.

An einem Novemberabend hatte Autofahrer A. auf einer Kreuzung einen Verkehrsunfall verursacht: Beim Linksabbiegen hatte er ein entgegenkommendes Auto übersehen und war mit dem Geradeausfahrer H. zusammengestoßen. Während das Auto von H. am Straßenrand, teilweise auf dem Grünstreifen zum Stehen kam, blieb der Wagen von A. mitten auf der Kreuzung, quer zur Fahrbahn liegen. Autofahrer A. stieg aus und wandte sich H. zu, ohne die Warnblinkanlage einzuschalten.

Kurz darauf krachte in der Dunkelheit das Auto von Fahrer B. gegen den Wagen von A. Fahrer B. verletzte sich beim Aufprall. Beide Fahrzeuge wurden erheblich beschädigt. Das Unfallgutachten eines Verkehrsexperten ergab, dass B. zu schnell in die Kreuzung eingefahren war - mit rund 90 km/h statt der erlaubten Geschwindigkeit von 70 km/h. Dennoch forderte Fahrer B. von A. Schadenersatz und Schmerzensgeld, weil dieser nach dem Erstunfall seinen Wagen nicht abgesichert hatte.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung von A. müsse wegen des erheblichen Mitverschuldens von B. nur zwei Drittel der Schäden ersetzen, entschied das Oberlandesgericht Celle (Az. 14 U 37/20). Doch letztlich überwiege der Beitrag von A. zum Unfall. Indem er die Vorfahrt des H. missachtete, habe er schuldhaft die erste Kollision verursacht und so das weitere Geschehen überhaupt erst in Gang gesetzt. Außerdem habe A. anschließend die Warnblinkanlage nicht eingeschaltet, obwohl sein Wagen in der Mitte der Kreuzung liegen blieb - in einer äußerst gefährlichen Situation also.

Fahrer B. hätte angesichts der Situation auf der Kreuzung seine Geschwindigkeit reduzieren müssen. Selbst wenn er das unbeleuchtete Fahrzeug im Dunkeln auf der Kreuzung zu spät gesehen habe: Das Auto von H. am Straßenrand sei bei eingeschaltetem Warnblinklicht weithin sichtbar gewesen. Angesichts dieses Signals hätte sich B. der Kreuzung aufmerksam, langsam und bremsbereit nähern müssen. Bei Dunkelheit darf man ohnehin nur so schnell fahren, dass man innerhalb der überschaubaren Strecke rechtzeitig anhalten kann. OnlineUrteile.de

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