Ein längst überfälliger Entwurf, der hinterm Standard zurückbleibt

kinderrechte im Grundgesetz verankern

  • Lesedauer: 2 Min.

Dies ist nach längerem Pandemie-bedingten Stillstand ein großer Fortschritt. Denn die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz ist ein wesentlicher Punkt zur Besserstellung von Kindern in der Rechtswirklichkeit und in der Gesellschaft. Es ist auch insofern ein überfälliger Schritt, weil das europäische Recht schon wesentlich weiter ist. Auch die Kinderrechtskonvention ist bereits deutsches Recht, aber eben nur im Range eines Bundesgesetzes.

»Wir freuen uns, dass man die Kinderrechte ins Grundgesetz aufnehmen möchte«, sagt der Generalsekretär der DAKJ, Prof. Huppertz. »Allerdings bleibt der vorgeschlagene Gesetzestext hinter dem internationalen Standard der Kinderrechte zurück.« So schränkt der vorgeschlagene Gesetzentwurf die Kinderrechte in zwei Punkten ein:

1. Zwar spricht der Entwurf von »achten« und »schützen«, der wichtige Hinweis auf die Förderung der Kinder ist jedoch leider unterblieben.

2. Statt das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen, soll es nur angemessen berücksichtigt werden. Die UN-Kinderrechtskonvention spricht eindeutig von einem vorrangigen Recht.

In der Diskussion war von Bundestagsabgeordneten befürchtet worden, die Aufnahme der Kinderrechte könne die Rechte der Eltern schmälern. Deshalb wurde der Satz hinzugenommen »Die erste Verantwortung der Eltern bleibt unberührt«. Dieser Satz ist nach Auffassung der DAKJ richtig, die Furcht aber unbegründet, denn eine Stärkung der Kinderrechte ist auch eine Stärkung der Eltern, die die Rechte ihrer Kinder vertreten. DAKJ/nd

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