Schluss mit der Arglosigkeit

Daniel Lücking über die laschen Ermittlungen beim KSK

  • Daniel Lücking
  • Lesedauer: 1 Min.

Immer wieder überrascht das Kommando Spezialkräfte mit neuen skandalträchtigen Schlagzeilen. Jetzt steht die Bataillonsführung unter Feuer, denn es soll widerrechtlich eine Amnestie bei Rückgabe von gestohlener Munition ausgesprochen worden sein. Weil das eine Strafvereitelung im Amt nach §258a des Strafgesetzbuches wäre, ermittelt nun die Staatsanwaltschaft in Tübingen. Und nicht nur die. Auch die Spitze des Verteidigungsministeriums befragt den General, mit dem sie gemeinsam bereits seit Mai 2020 wegen der zahlreichen Straftaten im KSK ermittelt. Alles intern und geleitet vom ranghöchsten Soldaten, Viersternegeneral Eberhard Zorn. Die Wehrbeauftragte Eva Högl sei beim Thema Munition immerhin schon stutzig geworden. Hinweise auf die Munitionsamnestie will sie bei ihren drei Besuchen in Calw seit Amtsantritt aber nicht erhalten haben.

Dieses Abwarten wird dem Ausmaß der Affäre nicht gerecht. Kommandeur Kreitmayr, der Teil der selbstinitiierten Ermittlungen war, ist ebenso wenig Staatsanwalt, wie es Generalinspekteur Zorn oder Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU), kurz AKK, sind, die mit ihren Ermittlungen die eigene Kompetenz mehr als überstrapaziert haben. §258a gilt auch für AKK!

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