Friseur haftet für kahle Stelle am Kopf
Schmerzensgeld
Er behandelte die Haare mit einer Chemikalie und packte sie sie anschließend in Alufolie ein. Nach kurzer Zeit entwickelte sich eine derartige Hitze unter der Folie, dass Dampf austrat. Der Friseur entfernte die Folie und wusch die Haare aus. Auf einer runden Fläche waren mitten auf dem Kopf die Haare ausgefallen, die Stelle war kahl. In einer Hautklinik stellte der Arzt fest, dass an dieser Stelle nichts mehr nachwachsen könne. Die Schülerin forderte Schmerzensgeld vom Friseur.
Das Amtsgericht Erkelenz (Az. 6 C 509/93) sprach ihr Schadenersatz und Schmerzensgeld zu. Der Friseur habe die Chemikalie eindeutig unsachgemäß verwendet. Der Jugendlichen stehe Schmerzensgeld zu, weil der »Kahlschlag« sie psychisch belaste. Die Stelle sei nur durch eine Haartransplantation zu verdecken.
Das Schmerzensgeld wurde vom Gericht festgelegt, weil der Friseur kein Entgegenkommen zeigte und als »Abhilfevorschläge« angeboten habe: Das Mädchen solle doch eine Baseballmütze tragen. Dies habe die Schülerin geradezu als Verhöhnung ansehen müssen. OnlineUrteile.de
Wir haben einen Preis. Aber keinen Gewinn.
Die »nd.Genossenschaft« gehört den Menschen, die sie ermöglichen: unseren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die mit ihrem Beitrag linken Journalismus für alle sichern: ohne Gewinnmaximierung, Medienkonzern oder Tech-Milliardär.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen sichtbar machen, die sonst untergehen
→ Stimmen Gehör verschaffen, die oft überhört werden
→ Desinformation Fakten entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und vertiefen
Jetzt »Freiwillig zahlen« und die Finanzierung unserer solidarischen Zeitung unterstützen. Damit nd.bleibt.