Friseur haftet für kahle Stelle am Kopf
Schmerzensgeld
Er behandelte die Haare mit einer Chemikalie und packte sie sie anschließend in Alufolie ein. Nach kurzer Zeit entwickelte sich eine derartige Hitze unter der Folie, dass Dampf austrat. Der Friseur entfernte die Folie und wusch die Haare aus. Auf einer runden Fläche waren mitten auf dem Kopf die Haare ausgefallen, die Stelle war kahl. In einer Hautklinik stellte der Arzt fest, dass an dieser Stelle nichts mehr nachwachsen könne. Die Schülerin forderte Schmerzensgeld vom Friseur.
Das Amtsgericht Erkelenz (Az. 6 C 509/93) sprach ihr Schadenersatz und Schmerzensgeld zu. Der Friseur habe die Chemikalie eindeutig unsachgemäß verwendet. Der Jugendlichen stehe Schmerzensgeld zu, weil der »Kahlschlag« sie psychisch belaste. Die Stelle sei nur durch eine Haartransplantation zu verdecken.
Das Schmerzensgeld wurde vom Gericht festgelegt, weil der Friseur kein Entgegenkommen zeigte und als »Abhilfevorschläge« angeboten habe: Das Mädchen solle doch eine Baseballmütze tragen. Dies habe die Schülerin geradezu als Verhöhnung ansehen müssen. OnlineUrteile.de
Wir sind käuflich. Aber nur für unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser*innen und Autor*innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen aufgreifen
→ marginalisierten Stimmen Raum geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten voranbringen
Mit »Freiwillig zahlen« machen Sie mit. Sie tragen dazu bei, dass diese Zeitung eine Zukunft hat. Damit nd.bleibt.