Rückerstattung wegen mangelhaft begründeter Beitragserhöhung

Folgenreiches Urteil für versicherte in der privaten krankenkasse

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Nach mehreren OLG-Urteilen wurde der Bundesgerichtshof angerufen und befand: Die meisten Erhöhungen sind unzulässig. Der BGH (Az. 9 U 138/19) setzte mit seinem Urteil vom 16. Dezember 2020 den Diskussionen über die Rechtmäßigkeit ein vorläufiges Ende.

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Die Beiträge der AXA-Versicherung, der zweitgrößten privaten Krankenversicherung, wurden zu Unrecht erhöht. Bei den Begründungen für die Erhöhungen machte der Versicherer grobe Fehler und verstieß gegen gesetzliche Vorschriften. Die Kunden vieler Krankenversicherungen können nun mit Beitragsrückzahlungen rechnen.

Bereits der Versicherungssenat des OLG Köln fand im Januar 2021 in einem anderen Verfahren drastische Worte für die Begründungsschreiben, mit denen die AXA ihre Kunden über den Anstieg der Prämien informiert hatte. »Widersprüchlich« und »missverständlich, wenn nicht gar sachlich falsch« urteilten die Kölner Richter über die Kundeninformationen der AXA.

Der BGH bestätigte Im Grundsatz diese Auffassung. Mangelhafte Kundeninformationen stellen einen Verstoß gegen das Versicherungsvertragsgesetz dar - was für viele Versicherte Rückzahlungsansprüche in vierstelliger Höhe zur Folge haben kann. Bei einer Beitragserhöhung muss der Versicherungsnehmer verstehen können, warum seine Prämie steigt. Allerdings umgehen die Versicherer eine ordentliche Begründung und belassen es bei nichtssagenden Floskeln. Der BGH bemängelte deutlich, dass der Kunde mit solchen inhaltslosen Erläuterungen nichts anfangen kann. Somit dürfte dieses Urteil den Privaten Krankenversicherungen einen schweren Schlag versetzen - und massive Rückforderungsansprüche auslösen.

»Da die AXA die gerügten Beitragsanpassungen inhaltsgleich bei Millionen Kunden so verwendet hat, besitzt das Urteil fundamentale Bedeutung und löst womöglich eine Rückzahlungswelle aus«, so Ilja Ruvinskij, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner der Kölner Kanzlei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ, die zuletzt mehrere Urteile gegen private Krankenversicherungen vor Oberlandesgerichten erreichen konnte.

In dem aktuellen Verfahren vor dem BGH ging es um Beitragserhöhungen zum 1. Januar 2014 und 1. Januar 2015. Aufgrund des Urteils erhält der Kläger die Beiträge zurück, die er wegen dieser Erhöhungen zusätzlich zum vorher geltenden Beitrag gezahlt hatte. »Die Bedeutung des Urteils geht jedoch weit über diese zwei Jahre hinaus. Auch für andere Versicherungen bedeutet dies mit größter Wahrscheinlichkeit, dass geleistete Beitragszahlungen der letzten Jahre rückerstattet werden müssen«, so Ruvinskij. Agenturen/nd

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