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»Rigaer 94«: Bewohner sollen Begehung dulden
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg erleidet Niederlage vor Gericht
Im Konflikt um das teilbesetzte Haus »Rigaer 94« hat das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg eine Schlappe vor Gericht eingesteckt. Es muss den Bewohner*innen des Hauses vorgeben, eine »Brandschutzbegehung des Gebäudekomplexes« durch Brandschutzprüfer*innen und Vertreter*innen des Eigentümers zu dulden. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht. Wie das Gericht am Freitag mitteilte, habe man den zuvor vom Bezirksamt gestellten Antrag abgelehnt, mit dem genau das verhindert werden sollte. »Wir sind der Auffassung, dass es keine weitere Begehung braucht«, hatte Bezirksbaustadtrat Florian Schmidt (Grüne) am Mittwoch gegenüber »nd« den Antrag begründet. Schließlich hatte zuvor die Bauaufsicht des Bezirks eine eigene Brandschutzbegehung durchgeführt, und das müsse genügen.
Das sah das Verwaltungsgericht anders. Zur Begründung heißt es: »Es sei unerfindlich, wie die durch Mitarbeiter des Bezirksamtes vorgenommene Begehung des Gebäudes die ursprünglich angeordnete umfassende Brandschutzbegehung durch einen Prüfsachverständigen für Brandschutz ersetzen können solle.« Auch müsse sich der Eigentümer nicht auf die Auskunft des Bezirksamts verlassen, es seien bei der Begehung »keine schwerwiegenden brandschutztechnischen Mängel« festgestellt worden. »Ein Misstrauen der Eigentümerin erscheine im Hinblick auf die Untätigkeit der Behörde in der Vergangenheit gerechtfertigt«, so das Gericht weiter.
Das Urteil dürfte den Konflikt um die »Rigaer94« erneut befeuern. Wie berichtet, lehnen die Bewohner*innen des Hauses im Friedrichshainer Nordkiez eine Brandschutzbegehung ab. Sie sehen hierin lediglich einen Vorwand für eine Räumung. Schließlich hatte der Eigentümer im Vorfeld angekündigt, bei der Begehung unter Polizeischutz auch Schlösser und Türen auswechseln zu lassen. Der Streit hatte zuletzt auch die Senatsebene erreicht. Erst am Mittwoch giftete Innenstaatssekretär Torsten Akmann (SPD) im Verfassungsschutzausschuss des Abgeordnetenhauses gegen das auf Mäßigung bedachte Vorgehen des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg und bezeichnete das Mängelprotokoll durch die bezirkliche Bauaufsicht als »Witz«.
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