Deutschland ist nicht unschuldig

Cyrus Salimi-Asl über die Verfassungsklage von Drohnenkriegsopfern

  • Cyrus Salimi-Asl
  • Lesedauer: 1 Min.

Jede deutsche Beteiligung an Drohnenkriegen muss unterbunden werden, ob im Jemen oder in Pakistan. Und die Beteiligung Deutschlands an den US-Angriffen im Jemen gehört sanktioniert, die Angehörigen der Opfer entschädigt. Ohne Diskussion. Es ist überfällig anzuerkennen, dass auch logistische und aufklärungstechnische Zuarbeit zu Kriegshandlungen anderer Länder nicht zu trennen ist von dem tödlichen Akt selbst. Ohne die Handlangerdienste - sei es nur in Form der Zurverfügungstellung eines Militärflugplatzes - könnten gezielte Angriffe oftmals gar nicht stattfinden. So wie im Falle der US-Luftwaffenbasis Ramstein.

Dort wird ein Teil der Logistik des US-Drohnenkriegs abgewickelt, bei dem Familien und Kinder sterben. Das weiß die Bundesregierung, das wussten auch die Richter am Oberverwaltungsgericht Münster, die 2019 Deutschland in die Pflicht genommen haben, keine völkerrechtswidrigen Aktionen von deutschem Boden zuzulassen. Das Bundesverwaltungsgericht hob das Urteil leider auf, nun liegt die Klage der Angehörigen beim Bundesverfassungsgericht. Es ist nicht damit zu rechnen, dass die obersten deutschen Richter den Staat in diplomatische Schwierigkeiten bringen werden. Militärbasen, über die man keine Kontrolle hat, sind zu schließen.

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