Lücken in der Mitbestimmung

In vielen Aufsichtsräten werden Arbeitnehmervertreter draußen gehalten

  • Hermannus Pfeiffer
  • Lesedauer: 3 Min.

Der Bundestagsausschuss, der den Wirecard-Skandal untersucht, geht in dieser Woche mit der Vernehmung von mehreren Mitgliedern der Bundesregierung in die letzte Runde. Ein wichtiger Aspekt hat in der Arbeit des Gremiums kaum eine Rolle gespielt: Das Management des Finanzdienstleisters konnte über Jahre eine wichtige Kontrollinstanz, sogenannte Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat, »legal und ohne großen Aufwand verhindern«, wie eine Analyse des Instituts für Mitbestimmung und Unternehmensführung (IMU) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung ergeben hat. Das war demnach durch eine Konstruktion möglich, die eine der bestehenden Lücken in den Mitbestimmungs- und anderen Unternehmensgesetzen ausnutzte. Hunderte Firmen verhinderten damit eine Beteiligung der Beschäftigten im Kontrollgremium, obwohl sie dazu eigentlich verpflichtet wären.

Normalerweise ist für deutsche Kapitalgesellschaften mit 501 bis 2000 inländischen Beschäftigten gesetzlich vorgesehen, dass die Lohnabhängigen ein Drittel der Aufsichtsratsmitglieder stellen. Die Drittelbeteiligung lässt sich durch einen Trick aushebeln: Ein Konzern gliedert sich in eine Holding und verschiedene Tochtergesellschaften auf, die jeweils maximal 500 Beschäftigte haben und nicht über formale Beherrschungsverträge miteinander verbunden sind. Gewinne können trotzdem an die Holding fließen.

Bei Wirecard lag nach Erkenntnissen des Mitbestimmungsexperten der Hans-Böckler-Stiftung, Sebastian Sick, eine entsprechende Konstruktion vor. Als weitere prominente »Mitbestimmungsvermeider« nennt Sick große deutsche Schlachtkonzerne, darunter Marktführer Tönnies. Der nutzt eine Kon-struktion aus deutscher und dänischer Rechtsform. Allein deshalb hat Tönnies keine Mitbestimmung nötig - trotz Tausender Beschäftigter in Deutschland. Selbst in Unternehmen mit mehr als 2000 inländischen Mitarbeitern, für die grundsätzlich sogar eine paritätische Mitbestimmung im Aufsichtsrat vorgesehen ist, seien mindestens 2,1 Millionen Beschäftigte von der Mitbestimmungsvermeidung betroffen. »Wir appellieren an politische Entscheidungsträger*innen, die Mitbestimmungsgesetze zu reformieren«, fordert Daniel Hay, Wissenschaftlicher Direktor des IMU.

Überhaupt ist das gesamte deutsche Unternehmensrecht trotz vielfältiger Reparaturversuche in die Jahre gekommen: Die aktuelle Betriebsverfassung wurde 1972 verabschiedet. Das Montanmitbestimmungsgesetz mit seinen Sonderregelungen für den Bergbau- und Stahlbereich wird sogar im Juni 70 Jahre alt; auf ihm basiert wiederum das Mitbestimmungsgesetz von 1976. Ebenfalls alt ist die »Lex Abs«, eine 1965 vom Bundestag beschlossene Änderung des Aktiengesetzes, die die Zahl der Aufsichtsratsmandate einer Person auf zehn beschränkte.

Auch auf der Kapitalseite scheint das Unbehagen am in die Jahre gekommenen Unternehmensrecht zu wachsen. Ein Arbeitskreis aus Professoren, Rechtsanwälten, Vorständen und Aufsichtsräten hat kürzlich ein 15-seitiges Eckpunktepapier mit Reformvorschlägen vorgelegt, welche die Arbeit der Aufsichtsräte verbessern sollen. Die Zurückhaltung des Gesetzgebers habe dazu geführt, dass bedeutsame Rechtsfragen der Kapitalgesellschaften nicht oder nicht mehr zeitgemäß geregelt sind, schrieb Karl-Ludwig Kley, Vorsitzender der Aufsichtsräte von Lufthansa und Eon in der »Frankfurter Allgemeinen Zeitung« vom Montag.

Die »Lex Abs« sollte damals den Einfluss von Vielfach-Aufsichtsräten wie dem Deutsche Bank-Boss Hermann Josef Abs einhegen und die Arbeit der Kontrolleure verbessern. Maximal sechs Mandate pro Person wären heute angesichts gestiegener Anforderungen in der Wirtschaft genug, finden Kley und seine Mitstreiter. Heute seien deutsche Aufsichtsräte, auch auf Arbeitnehmerseite, häufig überfordert. In die Lücken stoßen »Interessengruppen«, gemeint sind Stimmrechtsberater aus globalen Finanzzentren wie Blackrock, die das Recht nach »eigenem Gusto interpretieren«.

In der nächsten Legislaturperiode sollte das Unternehmens- und Mitbestimmungsrecht endlich reformiert werden, darin sind sich Kapital und Arbeit einig. Die Turbulenzen um Wirecard könnten dabei hilfreich sein.

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