Ins Abseits gedrängt

Lisa Ecke über das Teilhabestärkungsgesetz

  • Lisa Ecke
  • Lesedauer: 2 Min.

Die Teilhabe von Menschen mit Behinderung dürfe keine Frage der Wirtschaftlichkeit sein, posaunte Bundesarbeits- und sozialminister Hubertus Heil (SPD) noch im Dezember letzten Jahres. Er kündigte eine deutliche Erhöhung der Ausgleichsabgabe für Unternehmen an, die gar keine Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigen. Keine fünf Monate später ist ihm die Wirtschaftlichkeit offenbar doch um einiges wichtiger, denn im Donnerstag vom Bundestag beschlossenen Teilhabestärkungsgesetz sucht man vergeblich nach einer entsprechenden Änderung. Dabei braucht es dringend hohe Ausgleichszahlungen, sonst pfeifen viele Unternehmen auf die Einstellung von Menschen mit Schwerbehinderung.

Aber selbst wenn ein Mensch mit Schwerbehinderung angestellt wird, kann von Gleichbehandlung mit anderen Kollegen keine Rede sein. Denn das Gehalt von Schwerbehinderten wird auf ihre Teilhabeleistungen angerechnet und verringert sich somit enorm. Sie müssen also ihre (lebens-)notwendigen Unterstützungsleistungen teils selber zahlen. Zu dieser finanziellen Ausgrenzung passt, dass die hohen Kosten für die Ausbildung von Assistenzhunden in den allermeisten Fällen von den Menschen mit Behinderung selber gezahlt werden muss. Beide diskriminierenden Regelungen wurden im neuen Teilhabegesetz nicht gestoppt.

Allgemein wurden zahlreiche Missstände nicht wirkungsvoll angegangen, beispielsweise der Schutz vor Gewalt. Frauen mit einer Behinderung erleben doppelt so häufig körperliche und dreimal so häufig sexuelle Gewalt wie der weibliche Bevölkerungsdurchschnitt. Zwar müssen Träger jetzt Gewaltschutzkonzepte vorlegen, aber es wurde keine unabhängige Beschwerdestelle oder gar eine Finanzierung des Gewaltschutzes beschlossen. Mit so unkonkreten und minimalen Änderungen ist eine menschenrechtskonforme Teilhabe noch weit entfernt. Menschen mit Behinderung werden weiter ins Abseits und in Armut gedrängt.

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