Milde Strafen gegen »Faust des Ostens«
Landgericht Dresden verurteilt Mitglieder der Hooligan-Gruppe zu Bewährung und Geldzahlung
Dresden. Das Landgericht Dresden hat am Dienstag drei Männer als Mitglieder der Hooligan-Gruppierung »Faust des Ostens« verurteilt. Die Urteile gegen die Angeklagten fielen vergleichsweise milde aus. Grund dafür war die jahrelange Verschleppung des Prozesses. Die Anklage stammte aus dem Jahr 2013. Das Gericht hatte dies mit Überlastung und anderen Verfahren begründet.
Gegen einen 37-Jährigen verhängte die Staatsschutzkammer eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung, wobei fünf Monate davon wegen der langer Verfahrensdauer als vollstreckt gelten. Zwei zur Tatzeit 21-Jährigen wurde unter Anwendung von Jugendstrafrecht jeweils die Zahlung von 1500 Euro auferlegt. Sie wurden der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, wie auch der 37-Jährige, sowie der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen.
Bei den beiden 31-jährigen Mitgliedern der Hooligan-Gruppierung sah es die Staatsschutzkammer als erwiesen an, dass sie an der Attacke auf ausländische Discobesucher im April des Jahres 2011 beteiligt waren. Als bewiesen sahen es die Richter außerdem bei einem der Männer an, dass er im März 2012 Alkohol aus einem Supermarkt in Zwickau stehlen wollte, um diesen auch zur finanziellen Unterstützung der »Faust des Ostens« weiterzuverkaufen.
Die »Faust des Ostens« oll gewaltsame Übergriffe auf Anhänger anderer Fußballmannschaften vor allem aus dem Westen, aber auch Polizisten und Ausländer geplant haben - im Umfeld von Fußballspielen des damaligen Zweitligisten Dynamo Dresden. Die Angeklagten hatten die Vorwürfe vor Gericht zugegeben.dpa/nd
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