Geimpft, genesen, getestet – auch geschützt?

Auf acht Seiten alles über neue Regelungen, Verfügungen und Gesetze

  • Lesedauer: 3 Min.

Für Menschen, die vollständig gegen das Coronavirus, also im Normalfall zweimal geimpft oder von Covid-19 genesen sind, könnten die Corona-Regeln gelockert werden. Doch wie sind die jeweiligen hier aufgeführten Gruppen im Infektionsgeschehen tatsächlich einzuordnen? Wie viel Schutz gibt es jeweils? Die Einzelheiten im nd-ratgeber.

Soziales & Gesundheit: Arbeitsrechtliche Auswirkungen der Corona-Arbeitsschutzverordnung – Arbeitgeber müssen Schnelltests anbieten. Das Bundeskabinett hat am 13. April 2021 neben der »Notbremse« auch eine Änderung der Corona-Arbeitsschutzverordnung beschlossen. Nach dieser Verordnung sind auch Arbeitgeber verpflichtet, ihren Beschäftigten einmal wöchentlich einen Test anzubieten. Beschäftigten mit berufsspezifischen Risiken wie zum Beispiel direktem Kundenkontakt ist der Test zweimal wöchentlich anzubieten. Wie ist die rechtliche Lage für Unternehmen und Beschäftigte? Ausführlich im nd-ratgeber.

Arbeit: Arbeitsmodelle nach Corona – Das Büro stirbt nicht aus. Im Zuge der Corona-Pandemie wurden Millionen Beschäftigte kurzfristig von ihren Arbeitgebern aufgefordert, nach Möglichkeit von zu Hause aus zu arbeiten. Viele Unternehmen beschäftigen sich seitdem mit der Frage, ob und wie sie flexible Arbeitsmodelle nach Ende der Corona-Pandemie ausweiten. Werden Bürobesuche in Zukunft zur Ausnahme und wird Homeoffice die Regel? Was wünschen sich die Arbeitnehmer*innen und welche Konzepte haben die Unternehmen? Mehr dazu im nd-ratgeber.

Wohnen: Mietrecht – Wohnen im Alter hat auch so seine Tücken. Wir leben in einer alternden Gesellschaft. Viele Menschen sehen dem Rentenabschnitt ihres Lebens mit gemischten Gefühlen entgegen. Immer öfter stellt sich die Frage, ob und unter welchen Umständen Senioren weiter in ihrer Wohnung, in ihrer Immobilie wohnen können, wenn sie betreut werden müssen beziehungsweise wenn Umbauten nötig werden, die auch den Bereich des Gemeinschaftseigentums betreffen. Urteile deutscher Gerichte im nd-ratgeber.

Grund und Haus: Wohnungseigentümergemeinschaften – Vor Alleingängen wird gewarnt. Reparaturen, Sanierungen oder Austausch dürfen Wohnungseigentümer nicht allein veranlassen . Das neue Wohnungseigentumsgesetz ermöglicht eine andere Verteilung der Kosten. Im Frühjahr oder Sommer sollten Wohnungseigentümer ihre Fenster überprüfen. Denn wenn sie beschädigt sind, kann in der kalten Jahreszeit viel Wärme verloren gehen. Werden Reparaturen, Sanierungen oder gar ein Austausch nötig, dürfen Wohnungseigentümer dies aber nicht im Alleingang durchführen lassen, sondern die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) muss darüber beschließen. Darüber informiert der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE). Mehr finden Sie im nd-ratgeber.

Familie und Steuern: Säumniszuschläge durch die Familienkasse – Bisherige Berechnung ist rechtswidrig. Das geht aus einem rechtskräftigen Urteil des Finanzgerichts Köln (Az. 3 K 3048/17) hervor. Es sei eine Entscheidung zugunsten der Kindergeldbezieher, sagte ein Gerichtssprecher nach der Urteilsverkündung am 26. April 2021. Einzelheiten im nd-ratgeber.

Geld und Versicherung: Sparkasse Elbe-Elster kündigt Sparverträge – Was Betroffene jetzt tun können. Die Sparkasse Elbe-Elster hat sich in die unrühmliche Schlange jener Sparkassen eingereiht, die unbefristete Prämiensparverträge einseitig kündigen. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) rät, der Kündigung zu widersprechen. Dazu stellt sie einen Musterbrief bereit. Außerdem sollten Sparer*innen prüfen lassen, ob ihre Zinsen falsch berechnet wurden. Weitere Auskunft im nd-Ratgeber?

Verbraucherschutz: Reiserecht – Neu in den TUI-büros. Beratung und erweiterte Dienstleistungen werden in den Reisebüros von Tui ab Mitte Mai kostenpflichtig. Geplant ist ein sogenanntes Service-Entgelt. Das Service-Entgelt müssen Kunden etwa für die Zusammenstellung von detaillierten Angeboten, Leistungsvergleiche oder nähere Informationen zu Urlaubszielen und Einreisebestimmungen zahlen. Die Einzelheiten im nd-ratgeber.

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