Ungleiche Lebenslagen in der Pandemie

Report: Einschränkungen von Grundrechten treffen ohnehin benachteiligte soziale Gruppen

  • Sebastian Bähr
  • Lesedauer: 5 Min.

»Einschränkungen von Grundrechten treffen meist die schwächsten und vulnerabelsten Gruppen in unserer Gesellschaft.« Die Worte der Integrationsforscherin Naika Foroutan bei der Vorstellung des neuen Grundrechtereports am Mittwochvormittag in Berlin sind deutlich. Die Coronakrise habe laut der Wissenschaftlerin die schon bestehende gesellschaftliche Ungleichheit sichtbarer gemacht. Dazu habe sie vor allem aber die Gruppen getroffen, die ohnehin schlecht geschützt seien. »Besonders Frauen und migrantische Gruppen sind von den Grundrechtseinschränkungen der Pandemie betroffen«, betonte Foroutan. Auch klassenspezifisch habe es Unterschiede gegeben. Insgesamt seien Freiheiten und Rechte in der Pandemie sehr ungleich verteilt gewesen. »Ungleiche Rechte spiegeln daher auch den strukturellen Rassismus in diesem Land«, so die Forscherin der Berliner Humboldt-Universität.

Der Grundrechtereport wird seit mehr als 20 Jahren herausgegeben. Verantwortlich sind verschiedene Bürger- und Menschenrechtsorganisationen, darunter die Humanistische Union, die Gesellschaft für Freiheitsrechte, der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein, Pro Asyl und das Komitee für Grundrechte und Demokratie. In der 25. Ausgabe beschäftigt sich der Report unter dem Titel »Ungleiche (Un-)Freiheiten in der Pandemie« vor allem mit den Grundrechtseingriffen während der Covid-19-Pandemie. Der Bericht thematisiert dabei beispielsweise die prekären Bedingungen in Schlachtbetrieben, die ungleichen Auswirkungen der Pandemie im Bildungsbereich oder kritische Bewertungen der Corona-Warn-App. Daneben wird aber auch über Corona-unabhängige Themen berichtet, etwa über rechten Terror in Berlin-Neukölln oder den Streit um israelbezogenen Antisemitismus in der deutschen Nahostdebatte.

Der kurdische Geflüchtete Kawe Fatehi berichtete bei der Vorstellung des Berichts von den konkreten Auswirkungen der Pandemie auf das Leben in einer Sammelunterkunft. Der Schutzsuchende musste aus politischen Gründen aus dem Iran fliehen. Er kam 2019 nach Deutschland, um hier Asyl zu beantragen und wurde verpflichtet, in der Zentralen Aufnahmestelle für Asylbewerber in Halberstadt in Sachsen-Anhalt zu wohnen. Dort lebte er für 13 Monate.

Im März 2020 wurde die Unterkunft für fünf Wochen wegen eines Corona-Ausbruchs unter Kollektivquarantäne gestellt. »Im Sammellager waren wir 800 Menschen in kleinen Räumen untergebracht«, berichtete Fatehi. Man habe die Häuser nicht verlassen dürfen, pro Stockwerk habe es nur zwei Toiletten gegeben und praktisch keine Informationen durch die Behörden. »Wir hatten alle Angst, wir könnten sterben«, klagte der Geflüchtete.

Mohammed Chahrour von der Berliner Initiative »Kein Generalverdacht« sprach sich wiederum gegen die Kriminalisierung und rassistische Stigmatisierung von Minderheiten durch Polizeirazzien aus. Mit dem vorverurteilenden Konzept der »Clankriminalität« zögen Polizei und Sicherheitsbehörden ethnische Merkmale zur Strafverfolgung heran und verletzten so Grund- und Menschenrechte. »In Niedersachsen werden die Clanstatistiken nach Familiennamen geführt. In der Broschüre der Polizei in NRW steht, dass auf die Differenzierung zwischen Familienmitgliedern verzichtet werden müsse«, erklärte der Aktivist. »Die Sippenhaft wird zur Handlungsanleitung für Polizisten.« Die Menschen mit arabischen oder türkischen Wurzeln in Deutschland empfänden diese Behandlung dabei als degradierend. Kriminalität sei kein ethnisches, sondern ein soziales Problem. Die entsprechende »Markierung« von Shisha-Bars als Orten der »Clankriminalität« habe zum Attentat in Hanau vom Februar 2020 beigetragen, kritisierte Chahrour.

Auf seinen insgesamt 265 Seiten behandelt der Grundrechtereport, auch bekannt als »alternativer Verfassungsschutzbericht«, verschiedenste staatliche Einschränkungen und Ungleichbehandlungen vom vergangenen Jahr. Vivian Kube und Pauline Weller gehen beispielsweise in ihrem Beitrag auf das Spannungsverhältnis zwischen Versammlungsfreiheit und Infektionsschutz ein, über das auch »nd« regelmäßig berichtet hatte. »Vielerorts wurden Demonstrationen grundsätzlich verboten, auch wenn die sonst geltenden Hygienemaßnahmen eingehalten wurden«, schreiben die Autorinnen. Aber gerade in Zeiten der Krise, des Entscheidungsdrucks und parlamentarischer »Schnellverfahren« müsse zivilgesellschaftlicher Protest auch auf der Straße möglich sein. »Die Versammlungsfreiheit darf nichtweniger geschützt sein als das Schlendern in der Einkaufspassage«, so das Fazit.

Doreen Lindner schreibt über die Zumutungen der Coronakrise für die Beschäftigten im Gesundheitssektor. Politik und Gesellschaft hätten Ärzte und Pflegekräfte zwar als systemrelevante Helden gefeiert. »Schlussendlich wurden sie aber von der Politik im Stich gelassen«, kritisiert die Autorin. Statt die Beschäftigten vor den Gefahren einer Virusinfektion besonders zu schützen, habe man den Arbeits- und Infektionsschutz gelockert und die Gesundheit der Beschäftigten aufs Spiel gesetzt. »Nach Jahrzehnten verfehlter Gesundheitspolitik braucht es endlich verbindliche gesetzliche Vorgaben für eine bedarfsgerechte Personalplanung«, so Lindner. Davon würden nicht nur die Beschäftigten, sondern auch Patienten profitieren.

In einem anderen Beitrag schreibt Marianne Czisnik über die gekippten Paritätsgesetze in Brandenburg und Thüringen. »Es bleibt festzustellen, dass die strukturelle Ungleichheit zwischen den Geschlechtern sich auch durch den geringen Anteil von Frauen in deutschen Parlamenten ausdrückt«, so die Autorin. Die Länder und der Bund seien aufgefordert, diesen Zustand zu ändern. »Die bisherigen Urteile der Landesverfassungsgerichte weisen darauf hin, dass eine Änderung des Wahlrechts wohl nur durch eine politisch schwer durchsetzbare Verfassungsänderung erreicht werden könnte«, erklärt Czisnik. Mit anderen Mitteln könne allerdings auch versucht werden, indirekt Einfluss auf eine paritätische Sitzverteilung auszuüben.

Die Herausgeber des Grundrechtereports resümieren: »Die mitunter fundamentalen Einschränkungen, die zuvor kaum vorstellbar gewesen wären, stellten die Gesellschaft vor ethische, soziale, juristische und politische Herausforderungen.« Krisen und Wandel würden bestehende gesamtgesellschaftliche Risse zutage fördern. Dies dürfe nicht übersehen werden - Handeln sei notwendig.

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