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  • Bildungs- und Teilhabepaket

Unterstützung für Kinder kommt oft nicht an

Förderung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket wird in vielen Fällen nicht in Anspruch genommen

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Berlin. Viele Förderleistungen der Bundesregierung kommen trotz Rechtsanspruch bei der Mehrheit der Kinder und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien nicht an. So erhielten von rund zwei Millionen potentiell Leistungsberechtigten unter 15 Jahren im Corona-Jahr 2020 nur rund 55 Prozent Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Nur rund 11 Prozent der Kinder erhielten Unterstützung bei der Lernförderung, zeigen Recherchen des ARD-Magazins »Monitor« nach Auswertung einer aktuellen Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Fachleute kritisieren das seit zehn Jahren geltende Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung (BuT) als »Bürokratiemonster«. In seiner jetzigen Form blieben Kindern und Jugendlichen gleiche Chancen bei Bildung und soziokultureller Teilhabe vorenthalten. Zugleich entstünden sehr hohe Verwaltungskosten.

Erstmals hat die Bundesagentur für Arbeit die Anzahl der Leistungsberechtigten und der BuT-Bewilligungen unter Hartz IV-Empfängern für ein gesamtes Jahr ausgewiesen. Demnach wurde im vergangenen Jahr nur bei 7,3 Prozent aller leistungsberechtigten Schüler*innen Geld für einen eintägigen Schulausflug bewilligt. Lernförderung - also Nachhilfe - bekamen lediglich rund 11,1 Prozent - obwohl gerade sie für Kinder aus finanziell benachteiligten Familien besonders wichtig wäre. Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben - darunter fallen zum Beispiel Vereinsbeiträge - wurden 14,7 Prozent aller bezugsberechtigten Schüler*innen bewilligt.

Nicht enthalten in der Statistik der Bundesagentur sind unter anderem Daten über leistungsberechtigte Kinder- und Jugendliche aus Familien, die Asylbewerberleistungen, Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten. Die Bundesagentur für Arbeit weist zudem darauf hin, dass ihre Zahlen aus methodischen Gründen nicht geeignet seien, genaue Inanspruchnahme-Quoten des Bildungs- und Teilhabepaketes zu errechnen. Aus Sicht von Expert*innen zeigen sie dennoch eindeutig, dass das Geld aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu viele Kinder nicht erreicht.

»Die Leistungen sind zu restriktiv ausgestattet, sie sind zu niedrig und zu schwer zu erreichen«, kritisiert etwa Joachim Rock vom Paritätischen Wohlfahrtsverband gegenüber »Monitor«. »Die Pandemie wirft Kinder und Jugendliche einfach nochmal zurück, und es bräuchte ein viel stärkeres Maß an Unterstützung als diese immer noch nicht ausreichend in Anspruch genommene Leistung.«

Das gesetzlich vorgeschriebene »Hinwirkungsgebot« fordert eigentlich eine aktive Information der Behörden über die gesetzlichen Leistungen. Genau daran hapere es aber, sagen Expert*innen. Der Staat habe hier eine »Bringschuld«, kritisiert die Soziologin Jutta Allmendinger vom Wissenschaftszentrum Berlin. »Deshalb müsste dieses Hinwirkungsgebot einfach verändert werden zu einem Sicherstellungsgebot«, so Allmendinger.

Bundesregierung und Bundesagentur für Arbeit weisen darauf hin, dass die Verantwortung für die Umsetzung des Bildungspakets bei den Kommunen liege. Die rechtlichen Hürden für eine Inanspruchnahme der Leistungen seien in den letzten Jahren bereits abgesenkt worden. Im Rahmen des Corona-Aufholprogramms der Bundesregierung, das Anfang Mai vorgestellt wurde, hatte die kürzlich zurückgetretene Familienministerin Franziska Giffey zudem angekündigt, dass Lernförderung für die kommenden zwei Jahre nun einfacher zugänglich werden solle. Agenturen/nd

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