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  • Abgeordnetenhauswahl in Berlin

Stelldichein der Kleinstparteien

Fast alle Vereinigungen sind im Zulassungsprozedere zur Abgeordnetenhauswahl eine Runde weiter

  • Rainer Rutz
  • Lesedauer: 3 Min.

An den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen am 26. September dürfen nach derzeitigem Stand der Dinge 38 Parteien und politische Vereinigungen teilnehmen. Das hat der Landeswahlausschuss am Donnerstag entschieden.

Konkret ging es in der öffentlichen Sitzung im Fritz-Reuter-Saal der Humboldt-Universität vor allem um jene 14 Parteien und Vereinigungen, die bis Ende Mai zwar offiziell ihre Wahlteilnahme angezeigt, aber weder 2016 an der Abgeordnetenhauswahl noch 2017 an der Bundestagswahl in Berlin teilgenommen hatten. Für die in der Regel neu gegründeten Gruppierungen musste der Wahlausschuss daher zunächst feststellen, ob es sich bei ihnen überhaupt um eine Partei im Sinne des Parteiengesetzes handelt.

»Die inhaltliche oder politische Ausrichtung spielt hier keine Rolle«, stellte Berlins Landeswahlleiterin Petra Michaelis vorab schon mal klar. Es gehe bei der Entscheidung ausschließlich um fristgerecht und in richtiger Form eingereichte Zulassungsunterlagen. Hat die Partei eine ordnungsgemäße Satzung? Einen ordnungsgemäß gewählten Vorstand? Anforderungen, die immerhin 13 der 14 Parteien und Vereinigungen erfüllten, darunter so unbekannte Bündnisse wie Die Neuen Berlin oder Die Pinken, aber auch durchaus namhaftere wie die »pro-europäische Bürgerbewegung« Volt oder die Klimaliste Berlin.

Einzig die Partei BerlinBrains um den Berliner Vermieter und Investor Alexander Skora schaute in die Röhre. Bei der wohl auch aus Protest gegen den Mietendeckel gegründeten Vereinigung, die »die Ideologien« von Rot-Rot-Grün »in die Recycling-Container« kloppen und »sauber und pragmatisch« durchstarten wollte, konnte das Gremium nicht erkennen, dass die formalen Voraussetzungen für eine Wahlteilnahme erfüllt sind. So konnte BerlinBrains keinerlei Belege vorlegen, aus denen ersichtlich wurde, dass eine behauptete Vorstandswahl vor einigen Monaten tatsächlich stattgefunden hat. Der anwesende Vertreter von BerlinBrains wollte sich nicht äußern. Skoras Team hat nun noch bis Montag Zeit, um Einspruch beim Berliner Verfassungsgericht einzulegen. Ansonsten war’s das mit dem Durchstarten im September.

Wie Geert Baasen von der Landeswahlleitung betont, sollten auch die Kleinstparteien »schon eine gewisse Ernsthaftigkeit« erkennen lassen. So mussten die Berliner Wähler 2016 etwa auf die Menschenfresserpartei verzichten. Diesmal eben auf BerlinBrains. »So hoch sind die Anforderungen ja nicht«, sagt Baasen zu »nd«. Im Zweifel votiere der Ausschuss auch für die Zulassung. »Den Rest muss dann der Wähler entscheiden.«

Um überhaupt soweit zu kommen, gilt freilich für 32 der 38 antrittswilligen Parteien und Vereinigungen, dass sie noch eine letzte Hürde zu nehmen haben, um dann tatsächlich auf den Stimmzetteln zu landen. Im Gegensatz zu den im Abgeordnetenhaus vertretenen sechs »großen« Parteien müssen sie bis zum 20. Juli noch Unterschriftenlisten einreichen. Wobei auch diese Hürde bei den anstehenden Wahlen pandemiebedingt extra niedrig angesetzt ist. Gerade mal 550 gültige Unterschriften müssen die mit Landeslisten antretenden Parteien zusammenbekommen. 2016 waren es noch 2200.

Soviel steht dann auch bereits fest: Der Stimmzettel zu den Wahlen am 26. September dürfte extrem ausufernd werden. Da zeitgleich Bundestagswahlen und eventuell auch der Volksentscheid zu Deutsche Wohnen & Co enteignen durchgeführt wird, rechnet Landeswahlleiterin Michaelis mit einem stressigen Tag für die rund 35 000 benötigten Berliner Wahlhelfer: »Das wird ein sehr langer Tag und eine sehr lange Nacht.«

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